Beauftragter und Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
1.8 Beauftragter und Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Friesland setzt sich für die Anliegen von Menschen mit Beeinträchtigung ein. Dies umfasst u. a. die Beratung von politischen Gremien, der Beteiligung bei Projektvorhaben, sowie die Mitarbeit in Arbeitskreisen und Selbsthilfegruppen.
Hierfür ist es essenziell, die Bedürfnisse aber auch Herausforderungen dieser Menschen zu kennen, um die Belange bestmöglich vertreten zu können und Barrieren zu überwinden. Infolge dessen soll möglichst eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Leben der Gemeinschaft verwirklicht werden.
Haben Sie ein konkretes Anliegen, Fragen rund um das Thema Behinderung oder eine Projektidee? Setzen Sie sich gerne mit dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Friesland, in Verbindung:
Herrn Jan Alter
Mobil: 0151 54744521
E-Mail: jan.alter@inklusion-friesland.de
Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
Der Beirat wird unterstützend für den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung gebildet, sodass sich dieser bestmöglich für die Interessen der Personen einsetzen kann.
Der Beirat besteht aus Personen, die selbst beruflich mit den Anliegen und Herausforderungen von Menschen mit Beeinträchtigungen zu tun haben. Der Beirat ist in seiner Arbeit unabhängig und nicht parteipolitisch gebunden.
Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis kann beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt beantragt werden. Für den Landkreis Friesland ist dafür zuständig das:
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS)
(früher Versorgungsamt Oldenburg)
Moslestr. 3, 26112 Oldenburg
Telefon: 0441 2229-0
Internet: www.soziales.niedesachsen.de
Zentrale Postanschrift des LS:
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1, 31120 Hildesheim
Parkausweis für Behindertenparkplätze
Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol können nur Menschen nutzen, die einen blauen EU-Parkausweis haben. Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) oder "blind" (BI) können einen blauen Parkausweis beantragen.
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B können einen orangen Parkausweis beantragen, der einige Parkerleichterungen ermöglicht.
Die Parkausweise können Sie beantragen:
Landkreis Friesland:
Straßenverkehrsamt
Am Bullhamm 13, 26441 Jever
Telefon: 04461 9198610
Stadt Schortens:
Rathaus
Oldenburger Str. 29
Telefon: 04461 9820
Stadt Varel:
Rathaus - Ordnungsamt
Windallee 4, 26316 Varel
Telefon: 04451 126180
Wertmarke mit Beiblatt - Bus und Bahn kostenlos nutzen
Kostenlos fahren im Öffentlichen Personennahverkehr können Inhaberinnen und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den folgenden Merkzeichen:
G = erhebliche Gehbehinderung
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
GI = Gehörlos
BI = Blind
H = Hilflos
Reisende mit Schwerbehinderung benötigen zusätzlich zum grün-orangen Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, s. o., stellt diese Wertmarken gegen eine Eigenbeteiligung zur Verfügung. Die Marken kosten 91 Euro für ein Jahr und 46 Euro für ein halbes Jahr.
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Frau Annetraud Grote
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover
Telefon: 0511 1204008
E-Mail: landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Friesland setzt sich für die Anliegen von Menschen mit Beeinträchtigung ein. Dies umfasst u. a. die Beratung von politischen Gremien, der Beteiligung bei Projektvorhaben, sowie die Mitarbeit in Arbeitskreisen und Selbsthilfegruppen.
Hierfür ist es essenziell, die Bedürfnisse aber auch Herausforderungen dieser Menschen zu kennen, um die Belange bestmöglich vertreten zu können und Barrieren zu überwinden. Infolge dessen soll möglichst eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Leben der Gemeinschaft verwirklicht werden.
Haben Sie ein konkretes Anliegen, Fragen rund um das Thema Behinderung oder eine Projektidee? Setzen Sie sich gerne mit dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Friesland, in Verbindung:
Herrn Jan Alter
Mobil: 0151 54744521
E-Mail: jan.alter@inklusion-friesland.de
Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
Der Beirat wird unterstützend für den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung gebildet, sodass sich dieser bestmöglich für die Interessen der Personen einsetzen kann.
Der Beirat besteht aus Personen, die selbst beruflich mit den Anliegen und Herausforderungen von Menschen mit Beeinträchtigungen zu tun haben. Der Beirat ist in seiner Arbeit unabhängig und nicht parteipolitisch gebunden.
Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis kann beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt beantragt werden. Für den Landkreis Friesland ist dafür zuständig das:
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS)
(früher Versorgungsamt Oldenburg)
Moslestr. 3, 26112 Oldenburg
Telefon: 0441 2229-0
Internet: www.soziales.niedesachsen.de
Zentrale Postanschrift des LS:
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1, 31120 Hildesheim
Parkausweis für Behindertenparkplätze
Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol können nur Menschen nutzen, die einen blauen EU-Parkausweis haben. Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) oder "blind" (BI) können einen blauen Parkausweis beantragen.
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B können einen orangen Parkausweis beantragen, der einige Parkerleichterungen ermöglicht.
Die Parkausweise können Sie beantragen:
Landkreis Friesland:
Straßenverkehrsamt
Am Bullhamm 13, 26441 Jever
Telefon: 04461 9198610
Stadt Schortens:
Rathaus
Oldenburger Str. 29
Telefon: 04461 9820
Stadt Varel:
Rathaus - Ordnungsamt
Windallee 4, 26316 Varel
Telefon: 04451 126180
Wertmarke mit Beiblatt - Bus und Bahn kostenlos nutzen
Kostenlos fahren im Öffentlichen Personennahverkehr können Inhaberinnen und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den folgenden Merkzeichen:
G = erhebliche Gehbehinderung
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
GI = Gehörlos
BI = Blind
H = Hilflos
Reisende mit Schwerbehinderung benötigen zusätzlich zum grün-orangen Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, s. o., stellt diese Wertmarken gegen eine Eigenbeteiligung zur Verfügung. Die Marken kosten 91 Euro für ein Jahr und 46 Euro für ein halbes Jahr.
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Frau Annetraud Grote
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover
Telefon: 0511 1204008
E-Mail: landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de