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3. Wohnen im Alter

3.1 Altersgerecht Wohnen in Friesland

Wohnberatung
Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben. Viele Wohnungen und Häuser sind jedoch nicht barrierefrei und damit den Bedürfnissen des Alters nicht immer gerecht. Treppen, Schwellen, fehlende Handläufe, schmale Türen oder ein zu enges Badezimmer erschweren das selbstständige Wohnen und sind häufig Stolperfallen. Dabei können kleine Maßnahmen, wie das Anbringen eines Haltegriffes oder das Entfernen von rutschigen Läufern, große Wirkung zeigen und zur Sicherheit beitragen.

Es ist wichtig, rechtzeitig an eine altersgerechte Gestaltung der Wohnung zu denken. Dabei können die Berater*innen der Wohnberatung des Landkreises Friesland eine umfassende kostenlose Wohnberatung anbieten und auch bei erforderlichen und gewünschten Umbaumaßnahmen beratende Begleitung anbieten.

Die Wohnberatung des Landkreises Friesland bietet sich als neutrale und kostenfreie Anlaufstelle an für alle Fragen rund um das Thema "Barrierefreiheit" in den eigenen vier Wänden, Informationen rund um das Thema Kosten und Finanzierungswege oder auch unterstützende Technik im Alter und sonstige individuell anfallende Fragen. Um direkt individuelle Lösungen vor Ort aufzuzeigen, kommen die Wohnberater*innen auch gerne zu Ihnen in ihre Wohnung. Das Ziel ist es in erster Linie, mit möglichst einfachen und kostengünstigen Mitteln und Lösungen, die Wohnqualität für Ältere oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität wieder herzustellen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim:
Senioren- und Pflegestützpunkt Friesland
- Wohnberatung -
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Telefon: 04461 9196030 pflegestuetzpunkt@friesland.de

3.2 Seniorengerechte Wohnungen, Altenwohnungen

Als seniorengerecht gelten Wohnungen, die aufgrund ihrer Ausstattung, z. B. barrierefrei, und möglichst zentraler Lage den besonderen Wohnbedürfnissen älterer Menschen entspricht. Eine solche Wohnung sollte nach Möglichkeit Folgendes bieten:
  • Stufenloser Zugang zum Haus bzw. zur Wohnung (Rampe oder Fahrstuhl)
  • Möglichst keine Schwellen vor und innerhalb der Wohnung (nicht über 2 cm)
  • Barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und ausreichend Bewegungsfläche
  • Ausreichend Bewegungsfläche in der Küche
  • Zentrale Lage mit fußläufig erreichbaren Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten sowie Nahverkehrsanbindung
Seniorenwohnungen werden häufig auch von den Städten und Gemeinden oder der Wohnungsbaugesellschaft Friesland angeboten. Auskünfte zu Seniorenwohnungen sowie entsprechende Adressen erhalten sie bei ihrer Wohnortgemeinde, siehe auf der Seite "Rat und Hilfe im Alter" oder:

Senioren- und Pflegestützpunkt Friesland
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Telefon: 04461 9196030
E-Mail: pflegestuetzpunkt@friesland.de

3.2.1 Gemeinschaftliche Wohnprojekte

In gemeinschaftlichen Wohnprojekten leben Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander und verstehen sich als Gemeinschaft, die Kontakt zueinander hat und sich im Bedarfsfall gegenseitig stützt. In der Regel hat jede Bewohnerin / jeder Bewohner eine eigene Wohnung. Darüber hinaus gibt es Gemeinschaftsräume im Haus oder zumindest in der Nähe. Es gibt selbstorganisierte Projekte, die sich als "Wahlgemeinschaften" verstehen und die von den Bewohnerinnen / Bewohnern - zumeist mit Unterstützung - selbst initiiert und organisiert werden. Darüber hinaus gibt es fremdinitiierte Nachbarschaften. Diese entstehen, indem z. B. ein Treffpunkt in einer bestehenden Nachbarschaft eingerichtet wird oder gezielt nachbarschaftsfördernde Aktivitäten angeboten werden.

Die Wohnprojekte können unterschiedlich gestaltet werden mit Mietwohnungen, Eigentumsanteilen, Investoren oder auch durch Gründung einer Genossenschaft.

Auch hier berät Sie gerne der:
Senioren- und Pflegestützpunkt Friesland
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Telefon: 04461 9196030
E-Mail: pflegestuetzpunkt@friesland.de

3.2.2 Betreutes Wohnen / Wohnen mit Service

Wenn neben der Überlassung der Wohnung zusätzlich verpflichtend Unterstützungsleistungen, wie allgemeine Betreuungsleistungen oder Vermittlung von Dienstleistungen kostenpflichtig verbunden sind, spricht man vom "betreuten Wohnen" oder "Wohnen mit Service". Die Bandbreite der angebotenen Leistungen ist groß. Häufig handelt es sich um kleine Appartements, bei denen eine Betreuungskraft regelmäßig erreichbar ist und auf Wunsch zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, wie zum Beispiel Mittagessen, Reinigung, Wäscheservice oder Einkaufshilfe in Anspruch genommen werden können. In der Regel werden beim Einzug in ein Betreutes Wohnen ein Mietvertrag und ein Betreuungsvertrag, geschlossen. Es wird versucht, die Vorteile des Lebens im eigenen Haushalt, also die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu fördern und nur so viel Hilfe wie nötig zu kombinieren.

Da es keine allgemein gültige Begriffsdefinition oder verbindliche Qualitätsstandards für das "Betreute Wohnen" gibt, ist es sinnvoll, sich bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung ausführlich beraten zu lassen und möglichst immer mehrere Einrichtungen miteinander zu vergleichen. Wichtig ist auch, sich im Vorfeld über die ganz eigenen persönlichen Bedürfnisse Klarheit zu verschaffen.

Weitere Informationen und Adresslisten für "Betreutes Wohnen" erhalten Sie im
Senioren- und Pflegestützpunkt Friesland
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Telefon: 044617 919 6030
E-Mail: pflegestuetzpunkt@friesland.de

3.2.3 Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Eine Alternative zur Pflege in der eigenen Wohnung, sind spezielle Wohngruppen mit ambulanter Betreuung. Diese betreuten Wohngruppen erlauben auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit ein hohes Maß an Alltagsnormalität und Selbstbestimmung. In der Regel leben hier bis zu zwölf Menschen in einer Pflege-WG zusammen. Das eigene Zimmer oder Appartement wird mit eigenen Möbeln eingerichtet, die Wohnküche und die Sanitäranlagen werden gemeinschaftlich genutzt. Betreuungskräfte und Pflegepersonal sind bei Bedarf rund um die Uhr anwesend, sie organisieren den Haushalt für die ganze Gruppe.

Diese Wohnform bietet auch bei schwerstem Hilfe- und Pflegebedarf eine Alternative zum Pflegeheim. Allerdings lebt man intensiv und eng mit anderen Menschen zusammen und muss bei der Gestaltung des Alltagslebens immer wieder kompromissbereit sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen bleiben verantwortlich für Dienstleistungen und Pflege.
Auch gibt es häufig Fragen zur rechtlichen Einordnung, so dass sich empfiehlt, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Heimaufsichtsbehörde zur Beratung aufzunehmen.

Interessierte können sich für weitere Informationen wenden an den
Senioren- und Pflegestützpunkt Friesland
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Telefon: 04461 9196030
E-Mail: pflegestuetzpunkt@friesland.de

Oder die
Heimaufsicht des Landkreises Friesland
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Telefon: 04461 919
E-Mail: heimaufsicht@friesland.de

3.3 Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Seit über 50 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Für Personen, die in einer vollstationären Einrichtung, z. B. einem Pflegeheim leben, kann bei vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls Wohngeld gewährt werden.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung individuell berechnet. Die Wohngeldtabellen bieten eine Orientierung zur Höhe des Wohngeldes. Zuständig für die Beratung und Gewährung der Leistungen sind die Städte Varel und Schortens sowie für die Gemeinden des Landkreises (ohne Varel und Schortens) der Landkreis Friesland:

Fachbereich Soziales und Senioren
- Wohngeldstelle -
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Telefon: 04461 919-0
E-Mail: wohngeld@friesland.de