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2. Rat und Hilfe im Alter

2.1 Senioren- und Pflegestützpunkt

Der Seniorenstützpunkt ist eine unabhängige Informations-, Beratungs-, Koordinations-, und Anlaufstelle für alle Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung im Alter. Dazu gehören neben einer altersgerechten Wohnung oder Freizeitgestaltung auch eine funktionierende Infrastruktur sowie ein Umfeld, das soziale Kontakte ermöglicht. Heutzutage stehen demjenigen, der auf Unterstützung angewiesen ist, vielfältige Angebote zur Verfügung. Der Seniorenstützpunkt bietet sich an, zu diesen Unterstützungsangeboten vor Ort kostenlos und neutral zu informieren. Zusammen mit dem Pflegestützpunkt sind wir der Senioren- und Pflegestützpunkt Friesland.

Eine weitere Zielsetzung des Seniorenstützpunkt ist es, Ältere oder Beeinträchtigte Menschen in ihrem Wunsch zu unterstützen, so lange wie möglich selbstbestimmt und selbstständig in ihrer eigenen vertrauten Wohnung verbleiben zu können. Wir bieten dazu eine kostenlose Wohnberatung und informieren zu den unterschiedlichen ambulanten Unterstützungsangeboten. Daneben kümmert sich der Seniorenstützpunkt auch um die Gewinnung, Vermittlung und Betreuung von Ehrenamtlichen. Wir suchen Ehrenamtliche für verschiedene Aufgaben, wie z. B. im Bereich der Wohnberatung (barrierefreies Wohnen), als DUO-Seniorenbegleiter oder als Ehrenamtlicher beim Anti-Rost Programm.

Der Pflegestützpunkt hat seinen Schwerpunkt in der Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Neben Betroffenen werden insbesondere auch Angehörige der Pflegebedürftigen beraten. Die Beratung steht dabei allen Altersgruppen, also auch für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene zur Verfügung, die evtl. durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig geworden sind.

Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Friesland
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Telefon: 04461 9196030 - Senioren
Telefon: 04461 9196031 - Pflege
E-Mail: pflegestuetzpunkt@friesland.de

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 08:30 -12:30 Uhr
Beratungen nachmittags nach vorheriger
Terminabsprache

Außenstelle Varel
Dienstleistungszentrum Varel
Karl-Nierrad-Str. 1
26316 Varel

Am 2. Mittwoch im Monat: 08:30 -12:30 Uhr und Termine nach vorheriger Vereinbarung

2.2 Städte und Gemeinden

Wohin, wenn ich einmal nicht weiter weiß?
Viele ältere Menschen meiden häufig den Kontakt zu ihrer Stadt oder Gemeinde. Dabei haben viele Verwaltungen eigene Seniorenberatungen oder Abteilungen, die sich um die besonderen Belange von Seniorinnen und Senioren kümmern, Auskunft bei vielen Fragen geben können und von Altenwohnung über Freizeitangebote und Seniorenpass bis zu Sozialleistungen beraten können.

Stadt Jever
Seniorenberatung
Frau Lenette Andoyo-Neumann - Sozialarbeiterin
Am Kirchplatz 11
26441 Jever
Telefon: 04461 939222
E-Mail: aneumann@stadt-jever.de

Stadt Schortens
Seniorenberatung
Herr Eric Schemman - Sozialarbeiter / Sozialpädagoge
Frau Karin von Hundelshausen - Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin
Oldenburger Str. 29
26419 Schortens
Telefon: 04461 982260
E-Mail: eric.schemman@schortens.de
E-Mail: karin.von.hundelshausen@schortens.de

Stadt Varel
Seniorenbüro
Frau Bianca Fahrenhorst
Windallee 4
26316 Varel
Telefon: 04451 126214
E-Mail: fahrenhorst@varel.de
E-Mail: seniorenbuero@varel.de

Gemeinde Bockhorn
Seniorenbetreuung
Frau Petra Juilfs
Am Markt 1
26345 Bockhorn
Telefon: 04453 70825
E-Mail: p.juilfs@bockhorn.de

Gemeinde Sande
Sozialamt
Frau M. Haschen
Hauptstr. 79
26452 Sande
Telefon: 04421 958817
E-Mail: mhaschen@sande.de

Gemeinde Wangerland
Allgemeine Auskunftstelle
Frau B. Basner
Helmsteder Str. 1
26434 Hohenkirchen
Telefon: 04463 9890
E-Mail: b.basner@wangerland.org

Gemeinde Wangerooge
Soziales
Frau M. Hansen
Peterstr. 6
26486 Wangerooge
Telefon: 04469 99141
E-Mail: gemeinde@wangerooge.de

Gemeinde Zetel
Informations- /Anlauf- u. Vermittlungsstelle, IAV-Stelle
Frau Joann Hagen - Dipl.-Sozialwissenschaftlerin
Am Ohrbült 1
26340 Zetel
Telefon: 04453 935262
Mobil: 0178 9354253
E-Mail: hagen@zetel.de

In Sprechstunden, bei Hausbesuchen und in Telefongesprächen wird individueller Rat gegeben. Für Ihre speziellen Sorgen werden kompetente Stellen genannt. Es können Pläne erarbeitet werden, welche die einzelnen Schritte aufzeigen, um eine Notlage zu überwinden. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.

2.3 Seniorenbeiräte im Landkreis Friesland

Die Seniorenbeiräte nehmen die Belange und Interessen der Bürgerinnen und Bürger ab dem 60. Lebensjahr wahr. Die Mitglieder werden direkt gewählt. Die Seniorenbeiräte beraten den Rat und seine Gremien durch Anregungen und Empfehlungen. Er ist überparteilich, unabhängig und konfessionell nicht gebunden.
Seniorenbeiräte engagieren sich für Begegnung zwischen den Generationen und Solidarität mit älteren Bürgerinnen und Bürgern, die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben und sie machen in der Öffentlichkeit auf die Bedürfnisse der Älteren aufmerksam. Viele Beiräte bieten in ihren Sprechstunden auch individuelle Hilfe und Beratung bei Behördenangelegenheiten.

Weitere Informationen zu Veranstaltungen und Sprechzeiten erhalten Sie bei:
Gemeinde Bockhorn
Frau Melanda Stoffers
Schulstr. 3 c
26345 Bockhorn
Telefon: 04453 4839181

Stadt Jever
Herr Ingo Borgmann
Eichendorffstr. 5 a
26441 Jever
Telefon: 04461 7485369
E-Mail: ingo.borgmann@ewetel.net

Gemeinde Wangerooge
Herr Curt Hanken
Zedeliusstr. 38
26486 Wangerooge
Telefon: 04469 942000
E-Mail: curt-hanken@t-online.de

2.4 Behindertenbeauftragten und der Behindertenbeirat setzen sich für Sie ein

Behindertenbeauftragte des Landkreises Friesland
Die Behindertenbeauftragten setzen sich für die Belange von Menschen mit Behinderung ein. Ihre Aufgaben reichen von der Beratung, auch von politischen Gremien, der Beteiligung bei Bauvorhaben und anderen Projekten bis hin zur Mitarbeit in Arbeitskreisen und Selbsthilfegruppen.

Südkreis
Frau Barbara Gärtner
Telefon: 04451 9181265
E-Mail: Behindertenbeauftragte-Friesland-sued@gmx.de

Sprechtag:
1. Donnerstag im Monat: 14:00 -16:00 Uhr
Dienstleistungszentrum Varel
Karl-Nierrad-Straße
26316 Varel
Raum 1.50, 1.OG

Nordkreis
Herr Jan Alter
Telefon: 04453 98502232
E-Mail: jan.alter@inklusion-friesland.de

Sprechtag:
1. Donnerstag im Monat: 14:00 -16:00 Uhr
Fachbereich Soziales und Senioren
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Raum 2.35, 2. OG

Behindertenbeirat
Der Behindertenbeirat ist die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Friesland. Er ist unabhängig und insbesondere weder konfessionell noch partei-politisch gebunden.

Der Beirat hat die Aufgabe, die Behindertenbeauftragten in ihrer Arbeit zu unterstützen. Ihm gehören u. a. Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und Sozialverbände an.

Vorsitzende des Beirats sind die Behindertenbeauftragten.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und ihn zu einem weitgehend selbstständigen Leben zu befähigen. Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.

Landkreis Friesland
Fachbereich Soziales und Senioren
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Telefon: 04461 919-0
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de

Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis kann beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt beantragt werden. Für den Landkreis Friesland ist dafür zuständig das:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS)
(früher Versorgungsamt Oldenburg)
Moslestr. 1
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 2229-0
Internet: www.soziales.niedersachsen.de

Parkausweis für Behindertenparkplätze
Behinderten-Parkplätze mit Rollstuhlsymbol können nur Menschen nutzen, die einen blauen EU-Parkausweis haben. Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) oder "blind" (Bl) können einen blauen Parkausweis beantragen.
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B können einen orangen Parkausweis beantragen, der einige Parkerleichterungen ermöglicht.

Die Parkausweise können Sie beantragen:
Landkreis Friesland:
Straßenverkehrsamt
Am Bullhamm 13
26441 Jever
Telefon: 04461 919-8610

Stadt Schortens:
Rathaus
Oldenburger Straße, Schortens
Telefon: 04461 982-0

Stadt Varel:
Rathaus
Ordnungsamt
Windallee 4, Varel
Telefon: 04451 126180

Wertmarke mit Beiblatt - Bus und Bahn kostenlos nutzen
Kostenlos fahren im Öffentlichen Personennahverkehr können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den folgenden Merkzeichen:
G = erhebliche Gehbehinderung
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
Gl = Gehörlos
Bl = Blind
H = Hilflos

Reisende mit Schwerbehinderung benötigen für eine kostenlose Fahrt zusätzlich zum grün-orangen Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, sh. oben, verkauft diese Wertmarken. Die Marken kosten 80 € für ein Jahr und 40 € für ein halbes Jahr.

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Frau Petra Wontorra
Hanna Ahrendt Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4008
E-Mail: landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de

2.5 Sicherheitsberatung

Polizei - Prävention
Aufklärung ohne Panikmache!
Durch reißerische Berichterstattung in den Medien und die Vielfalt der Themen, kann schnell der Eindruck entstehen, dass ältere Menschen überdurchschnittlich häufig Opfer von Kriminalität oder schädigenden Verkehrsereignissen werden. Dies ist ein Trugschluss!

Dennoch gilt es, über die Machenschaften der Kriminellen, die sich auf Seniorinnen und Senioren "spezialisiert" haben, aufzuklären. Auch die besonderen Anforderungen bei der Teilnahme im Straßenverkehr müssen in Bezug auf Unfallvermeidung und Unfallfolgenminimierung angesprochen werden. Wer gut informiert ist, kann sich einfach besser schützen und bekommt das nötige Handwerkszeug, für den "Fall der Fälle" von uns in die Hand.

Die Beratung der Polizei ist kostenfrei und unabhängig. Wir bieten Ihnen eine individuell auf Ihre Wohnsituation abgestimmte Einbruchschutzberatung bei Ihnen zu Hause sowie persönliche Beratung und Vorträge in Gruppen zu einem oder mehreren der nachfolgend genannten Themen. Auch Angehörige, Pflegekräfte, Freunde und Bekannte können sich beraten lassen. Diese sind meist die ersten die merken, dass die Fähigkeit des Seniors / der Seniorin, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen, nachzulassen droht oder die sich sorgen, dass Kriminelle mit fortschreitendem Alter des Seniors / der Seniorin leichtes Spiel haben könnten.

Wer gut informiert ist, kann die Vorzeichen erkennen und wird Handlungsfähig. Sprechen Sie uns an!

Das Verhüten von Straftaten und Verkehrsunfällen ist für die Polizei Ihrer Heimat im Landkreis Friesland ein zentrales Thema. Dabei gibt es für die Bevölkerungsgruppe der Seniorinnen und Senioren besondere Schwerpunktthemen.

Für alle nachfolgenden Bereiche bietet sich die Polizei als Berater an:

Tricks an der Haustür, am Telefon oder per Post
Vom Enkeltrick über falsche Polizeibeamte, Schockanrufe, Gewinnversprechen, Haustürgeschäfte wie Handwerkerleistungen zu überhöhten Preisen, Abofallen, Kaffeefahrten bis hin zum Erschleichen des Zugangs zum Haus mit Zielrichtung Diebstahl

Internetkriminalität
Verhaltenstipps in Bezug auf Datensicherheit und Aufklärung über die verschiedenen Betrugsmaschen im Internet

Skimming
(Abgreifen von Daten der Bankkarte an manipulierten Geldautomaten)
Wie erkennen - wie verhalten?

Trickdiebstahl
Die Maschen der Trickdiebe und Sensibilisierung für den Umgang mit der eigenen Handtasche / der eigenen Geldbörse in der Öffentlichkeit

Einbruchschutz
Von allgemeinen Informationen zu Sicherheitseinrichtungen über Verhaltensanweisungen bis hin zur Bestandsaufnahme vor Ort und Empfehlung zu Nachbesserungen für die eigenen vier Wänden

Verkehrssicherheit
Die Mobilität im Alter erhalten und den damit einhergehenden Schwierigkeiten entgegnen. Sei es als Fußgänger, Radfahrer (besonders auch E-Bike und Pedelec), mit dem Rollator oder als Autofahrer.

Ihre Ansprechpartner sind:
Für den Landkreis Friesland - Nordkreis
(Jever, Schortens, Sande, Wangerland, Wangerooge)

Polizeikommissarin Tanja Horst
Präventionsbeauftragte
Telefon: 04461 9211-181
E-Mail: tanja.horst@polizei.niedersachsen.de
Polizeikommissariat Jever
Ziegelhofstr. 34
26441 Jever

Für den Landkreis Friesland - Südkreis
(Varel, Zetel, Bockhorn und Neuenburg)

Polizeioberkommissar Eugen Schnettler
Präventionsbeauftragter
Telefon: 04451 923-146
E-Mail: eugen.schnettler@polizei.niedersachsen.de
Polizeikommissariat Varel
Bahnhofstr. 51
26316 Varel

Selbstverständlich helfen Ihnen auch unsere Kolleginnen und Kollegen der Polizeidienststelle in Ihrer Nähe weiter.

Im Notfall wählen Sie die 110.
Wir als Ihre Polizei wollen, dass Sie sicher leben!

2.6 Informationen zum Rentenantrag

Es gibt verschiedene Rentenarten, die unterschiedliche Risiken absichern. Vor einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht immer zunächst ein Rentenantrag. Unabhängig davon, ob Sie eine der gesetzlichen Altersgrenzen erreichen und dann "in Rente gehen" wollen, ob Sie erwerbsgemindert sind und eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen wollen oder ob Ihr Ehepartner verstorben ist und Sie eine Witwenrente oder eine Witwerrente beanspruchen: Ohne Antrag keine Rente!

Die rechtzeitige Antragstellung ist wichtig, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Welche Unterlagen sind zum Rentenantrag erforderlich?
  • Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde
  • Alle Dokumente, welche die beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse dokumentieren, z. B. Zeugnisse, Versicherungsnachweise, Arbeitsbücher, SV-Ausweise der ehem. DDR, Arbeitgeberberechtigungen.
  • Nachweis über Anrechnungszeiten, z. B. Krankenbescheinigungen, Bescheide des Arbeitsamtes, Schulausbildung, Studiennachweise, Geburtsurkunden der Kinder.
  • Bescheinigungen - wenn vorhanden - über Wehr-, Ersatz-, Kriegsdienstszeiten, Zeiten der Gefangenschaft oder Verfolgung, Bundesvertriebenenausweis.
Wenn Sie Fragen bezüglich der Rente, über Rechtsansprüche sowie Beschaffung von verlorenen Versicherungsunterlagen haben, wenden Sie sich an:

Deutsche Rentenversicherung
Paul-Hug-Str. 5 -7
26382 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 92770
Fax: 04421 927777
Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 4800
E-Mail: info@drv-oldenburg-bremen.de
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de

Öffnungszeiten
Mo., Di., Mi.: 08:00-15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-18:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr

Deutsche Rentenversicherung
- Sprechtag -
(Rathaus Westerstede)
Am Markt 2
26655 Westerstede
Telefon: 04488 550

Öffnungszeiten
am 1. und 3. Dienstag im Monat:
jeweils von 08:30-12:30 und 14:00-16:00 Uhr

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstr. 2
10709 Berlin
Telefon: 030 8651
Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 4800
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de

Informationen zu den Versichertenältesten im Landkreis Friesland erteilt die Nebenstelle der Deutschen Rentenversicherung in Wilhelmshaven oder auf der Homepage unter "Beratung vor Ort".

2.7 Schuldnerberatung

Wenn das Geld nicht mehr reicht
Es gibt kaum Bereiche, in denen die Auswirkungen von Ver- und Überschuldung nicht zu spüren sind: in der Arbeit mit Arbeitslosen, Alleinerziehenden, jungen Menschen in der Berufsvorbereitung oder mit Suchtabhängigen, um nur einige Bereiche exemplarisch zu nennen. Auch das Thema "Altersüberschuldung" bleibt virulent und zeigt einen weiter ansteigenden Trend.

Für viele Menschen ist das Leben durch ihre finanzielle Notsituation so beeinträchtigt, dass sie für sich keine Perspektive mehr sehen. Die Schuldnerberatung leistet hier wichtige Hilfestellung bei der Organisation der Entschuldungsprozesse und versteht sich dabei auch als ein Angebot der persönlichen und wirtschaftlichen Stabilisierung.

In der Beratung werden die einzelnen Schritte bis zur Entschuldung gemeinsam mit dem Ratsuchenden erarbeitet. Dazu gehört z. B. eine Budgetplanung, die Erarbeitung von außergerichtlichen Regulierungsplänen oder die Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren (geeignete Stelle gemäß § 305 InsO). Eine Nachbetreuung soll helfen, neue Schuldensituationen zu vermeiden und die Befähigung zum Umgang mit Geld zu erhöhen.

Landkreis Friesland
Schuldnerberatung
Lindenallee 1
26441 Jever
Telefon: 04461 919-5222
E-Mail: a.thomssen@friesland.de

Diakonisches Werk Friesland
Lindenallee 16
26441 Jever
Telefon: 04461 4051
E-Mail: d.w.f@gmx.de

Diakonisches Werk Friesland Nebenstelle Varel
Kirchenstr. 1
26316 Varel
Telefon: 04451 5312

Insolvenzhilfe e. V. Wilhelmshaven
Weserstr. 49 b
26382 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 13933-0
E-Mail: info@insolvenzhilfeverein.de

Insolvenz- und Schuldnerberatungsstelle Friesland e. V.
Hoge Slaap 3
26316 Varel
Telefon: 04456 948850
E-Mail: info@bz-bramloge.de

Schuldnerhilfe Nord-West e. V.
Beratungsstelle Jever
Schlosserstr. 45
26441 Jever
Telefon: 04461 9170560

2.8 Grundsicherung im Alter

Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze (Renteneintrittsalter) erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit oder Vermögen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Ein Antrag auf Prüfung ist bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes zu stellen.

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben
  • Personen, die die Altersgrenze (gesetzliches Rentenalter) erreicht haben und
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.
Der Umfang der Grundsicherung umfasst folgende Positionen:
  • den maßgebenden Regelbedarf des Leistungsberechtigten
  • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • evtl. Mehrbedarfe, wie z. B. bei einer Gehbehinderung (Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis) sowie
  • die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Vorsorgebeiträgen.
Ein Grundsicherungsbezug setzt die Stellung eines entsprechenden Antrags voraus.
Die Beratung sowie die Antragstellung erfolgt bei Ihrer zuständigen Wohnortgemeinde.

Auskünfte erteilt
Landkreis Friesland
Fachbereich Soziales und Senioren
- Grundsicherung -
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Telefon: 04461 919-0
E-Mail: grundsicherung@friesland.de
Internet: www.friesland.de

2.9 Betreuung, Vorsorge, Patientenvorsorge

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsstelle
Es kann jedem - auch unvorhergesehen - passieren, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können, zum Beispiel nach einem Unfall oder aufgrund von Krankheiten.

Das Betreuungsrecht regelt, wer in solchen Fällen diese Entscheidungen treffen darf. Im Mittelpunkt steht dabei, dass das Selbstbestimmungsrecht so weit wie möglich erhalten bleibt. Die Wünsche der Betroffenen sollen beachtet werden. Mit einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie rechtzeitig vor. Damit können Sie selbst bestimmen, wer Sie vertreten soll, wenn Sie es selber nicht mehr können.

Betroffene selbst, andere Bürger, Angehörige oder Einrichtungen und Institutionen können dem Amtsgericht hilflose Personen benennen und eine Betreuungsanregung einreichen. Das Gericht nimmt die Mitteilung als Antrag oder Anregung zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung entgegen und prüft die Notwendigkeit mit Unterstützung der Betreuungsstelle.

Betreuungsverfügung
Wenn ein Gericht über die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung entscheiden muss, dann können Sie mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wer Ihr*e rechtliche*r Betreuer*in werden soll bzw. wer die rechtliche Betreuung auf keinen Fall übernehmen soll. Betreuer werden vom Gericht kontrolliert. Weiterhin können Sie in einer Betreuungsverfügung bestimmen, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden möchten und welche Wünsche und Gewohnheiten Ihnen bei Ihrer Betreuung wichtig sind.

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie jemand anderem für Sie zu handeln und Entscheidungen für Sie zu treffen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, z. B. Wohnungsangelegenheiten oder Behördenpost. Diese Personen nennen sich Bevollmächtigte*r. Sie sollten eine Person wählen, der Sie sehr vertrauen.

Sprechen Sie mit dieser Person darüber, ab wann die Vorsorgevollmacht eingesetzt werden darf. Die bevollmächtigte Person wird nicht vom Gericht kontrolliert.

Weiterführende Informationen
Weitere Informationen, Formulare und Broschüren finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
Internet: www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht.html

Betreuungsstelle
Zur Unterstützung des Betreuungsgerichts und zur Feststellung der persönlichen Lebensumstände des Betroffenen wird die Betreuungsstelle des Landkreises eingeschaltet. Sie klärt, ob überhaupt eine Betreuung notwendig ist. Wenn eine Betreuung erforderlich ist, ermittelt sie ebenfalls für welche Aufgabenkreise.

Die Betreuungsstelle schlägt eine*n geeignete*n Betreuer*in vor, der/die sich zum Führen der Betreuung bereit erklärt hat. Daher ist der persönliche Kontakt zu dem betroffenen Menschen und seinen Angehörigen und Bezugspersonen, die evtl. die Betreuung führen können, sehr wichtig.

Landkreis Friesland
Fachbereich Gesundheitswesen
- Betreuungsstelle -
Schlosserplatz 3
26441 Jever

Jever, Sande, Wangerooge und Zetel
Telefon: 04461 9197430
Fax: 04461 9198820
E-Mail: betreuungsstelle@friesland.de

Schortens, Wangerland
Telefon: 04461 9197070
E-Mail: betreuungsstelle@friesland.de

Bockhorn und Varel
Landkreis Friesland, Außenstelle Varel
Fachbereich Gesundheitswesen
- Betreuungsstelle -
Karl-Nieraad-Str. 1
26316 Varel
Telefon: 04451 953506
E-Mail: betreuungsstelle@friesland.de

Allgemeine Fragen:
Montag - Donnerstag Vormittag unter:
Telefon: 04461 9197291 oder unter:
E-Mail: betreuungsstelle@friesland.de

Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Patientinnen und Patienten vorsorglich fest, dass bestimmte medizinische Maßnahmen in konkret beschriebenen Situationen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Auf dieser Grundlage kann der Patientenwille umgesetzt werden, obwohl er nicht mehr persönlich geäußert werden kann. Sofern die Maßnahmen und Situationen konkret genug beschrieben sind, sind sowohl die Ärzt*innen als auch die Vertreter*innen (Betreuer*innen) an die Bestimmungen in der Patientenverfügung gebunden.
Die Beratung eines Arztes / einer Ärztin bei der Erstellung der Patientenverfügung ist sehr zu empfehlen.

Weitere Informationen und Textbausteine zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums: www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html

2.10 Sozialpsychiatrischer Dienst

Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet ärztliche und pädagogische Beratungen und betreuende Unterstützungen für Menschen an, die infolge einer psychischen Störung krank oder behindert sind oder gewesen sind oder bei denen Anzeichen für eine solche Krankheit oder Behinderung bestehen. Bei Bedarf finden diese auch im häuslichen Bereich des Hilfesuchenden statt. Sollte sich als Ergebnis der Beratungen herausstellen, dass weiterführende oder ergänzende Hilfen erforderlich sind, vermittelt der Sozialpsychiatrische Dienst solche und begleitet deren Umsetzung. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist auch Ansprechpartner für die Angehörigen, Nachbarn, Arbeitskolleg*innen.

Die oben aufgeführten eigenen Aktivitäten des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind kostenlos, vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.

Ärztliche medizinische Behandlungen sind im Dienst nicht möglich.

Bei akuten psychiatrischen Erkrankungen, die mit Eigen- und / oder Fremdgefährdungen einhergehen können, sucht der Sozialpsychiatrische Dienst im Rahmen von Kriseninterventionen die betroffenen Menschen dort auf, wo sie sich gerade befinden.

Sollte die Gefährlichkeit einer Situation nicht durch wirkungsvolle, auf Deeskalation zielende aktuelle Hilfen zu entschärfen sein, werden auch stationäre Krankenhauseinweisungen im Rahmen von Schutzmaßnahmen initiiert.

Landkreis Friesland
Fachbereich Gesundheitswesen
- Sozialpsychiatrischer Dienst -
Schlosserplatz 3
26441 Jever

Für Jever, Sande, Zetel, Neuenburg:
Telefon: 04461 919-7380

Für Varel und Bockhorn:
Telefon: 04451 953503

Für Wangerland, Schortens, Wangerooge:
Telefon: 04461 9197370

2.11 Sucht im Alter

Sucht kennt keine Altersgrenze. Häufig wird die Problematik gar nicht oder zu spät erkannt. Aufgrund der altersbedingten Erkrankungen werden die Symptome einer Suchtproblematik häufig mit anderen Erkrankungen begründet.
Suchtmittelmissbrauch und Abhängigkeit sind keine einfachen Angelegenheiten. Fast immer schleicht sich eine Sucht langsam ein, um dann das Leben entscheidend zu verändern. Das kann bei illegalen Drogen ebenso passieren wie bei Alkohol, Medikamenten oder problematischem Glücksspiel. Für die die Betroffenen ist es schwer, sich die Sucht einzugestehen und über die Probleme zu reden. Und dennoch möchten wir Sie ermutigen, zu uns zu kommen.
Das gilt auch für Angehörige. Wenn Sie verunsichert sind oder schon verzweifelt, sollten Sie damit nicht allein bleiben. Sie können ihrem Kind, Enkel, ihrem Lebenspartner*in oder einem Freund*in helfen, wenn Sie sich Unterstützung holen.
Das ist der erste Schritt.

Wenn Sie Unterstützung, praktischen Hilfe oder Informationen benötigen, finden Sie Hilfe bei den folgenden Beratungsstellen.

Suchtberatung Friesland
Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Jever
Kostverloren 2
26441 Jever
Telefon: 04461 913650
E-Mail: friesland@step-niedersachsen.de
Internet: www.suchtberatung-friesland-jever.de

Varel
Bahnhofstr. 6
26316 Varel
Telefon: 04451 96420
E-Mail: friesland@step-niedersachsen.de
Internet: www.suchtberatung-friesland-varel.de

2.12 Selbsthilfegruppen in Friesland

"Es wird immer gleich ein wenig anders,
wenn man es ausspricht." (Hermann Hesse)


KISS-Friesland
Kontakt- und InformationsStelle für Selbsthilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Friesland

Die KISS-Friesland ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema "Selbsthilfe" in Friesland. Sie wurde 1991 gegründet und ist eine interessenübergreifende Beratungseinrichtung.

Wesentliches Kennzeichen der KISS-Friesland ist das freiwillige, kostenlose und anonyme Beratungsangebot.

Wir unterstützen und beraten Sie
  • wenn Sie sich über Selbsthilfe informieren wollen
  • wenn Sie eine Selbsthilfegruppe suchen
  • wenn Sie eine Gruppe gründen wollen oder Ihre bestehende Gruppe ein Anliegen hat
Egal, ob Sie den persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Weg wählen, scheuen Sie sich nicht davor, uns anzusprechen. Es erwartet Sie eine freundliche, vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre. Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterialien zur Verfügung zu den bestehenden Gruppen und über die Arbeit in der Selbsthilfe.

KISS Friesland
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Friesland
Zum Jadebusen 12
26316 Varel
Telefon: 04451 914646
E-Mail: kiss-friesland@paritaetischer.de
Internet: www.kiss-friesland.de