Kapitel 8
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Bauliche Maßnahmen im Landkreis Calw können durch Mittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmen, Privatpersonen als auch Kommunen oder Vereine.
Ziel des ELR ist es, den Ländlichen Raum attraktiver zu gestalten und Orte mit hoher Lebensqualität zu schaffen. Deshalb werden z. B. die Umnutzung bislang anderweitig genutzter oder ungenutzter Gebäude und Räumlichkeiten zu Wohnzwecken sowie umfassende Wohnungsmodernisierungen prioritär gefördert.
Generell gibt es einen Förderzuschlag von 5 % für die Verwendung von Holz in der Tragwerkskonstruktion. Werden alle Fördervoraussetzungen erfüllt, können je nach Projektart Zuschüsse von 10 bis 40 % der Nettoinvestitionskosten gewährt werden. Gefördert werden u. a. Ausgaben für den Gebäudeerwerb, Baumaßnahmen sowie Maschinen und Betriebseinrichtungen, solange diese noch nicht getätigt wurden. Die Antragstellung hat immer bis September eines Jahres zu erfolgen.
ELR: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Bauliche Maßnahmen im Landkreis Calw können durch Mittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmen, Privatpersonen als auch Kommunen oder Vereine.
Ziel des ELR ist es, den Ländlichen Raum attraktiver zu gestalten und Orte mit hoher Lebensqualität zu schaffen. Deshalb werden z. B. die Umnutzung bislang anderweitig genutzter oder ungenutzter Gebäude und Räumlichkeiten zu Wohnzwecken sowie umfassende Wohnungsmodernisierungen prioritär gefördert.
Generell gibt es einen Förderzuschlag von 5 % für die Verwendung von Holz in der Tragwerkskonstruktion. Werden alle Fördervoraussetzungen erfüllt, können je nach Projektart Zuschüsse von 10 bis 40 % der Nettoinvestitionskosten gewährt werden. Gefördert werden u. a. Ausgaben für den Gebäudeerwerb, Baumaßnahmen sowie Maschinen und Betriebseinrichtungen, solange diese noch nicht getätigt wurden. Die Antragstellung hat immer bis September eines Jahres zu erfolgen.
ELR: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg