Kapitel 5
Erneuerbare Energien
5.1 Rechtliche Vorgaben - Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).
Ziel und Zweck des GEG ist, im Interesse des Klimaschutzes, der sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb (unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit).
Im GEG sind die Anforderungen an zu errichtende Gebäude (Neubau) zu finden. Zudem beschreibt es die Anforderungen für bestehende Gebäude bei Sanierungen. Generell wird unterschieden, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt.
Die energetische Qualität eines Gebäudes wird durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle festgelegt. Dokumentiert wird dies im Energieausweis. Die Grundsätze der Energieausweise für Gebäude werden im GEG beschrieben. Die energetische Gebäudebilanzierung erfolgt auf Basis der DIN V18599: 2018-09.
Anlagentechniken wie erneuerbare Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind im GEG beschrieben. Damit leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 soll die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien für alle neuen Heizungen verbindlich werden - eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Nachrüstpflichten bei bestehenden Gebäuden, wie z. B. die Dämmung der obersten Geschossdecke. Diese Bedingungen werden in § 47 GEG beschrieben.
Die Beheizung Ihres Gebäudes ist aufgrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen durch das GEG oft mit Wärmepumpen sinnvoll. Zunehmend ersetzen diese elektrisch betriebenen Wärmepumpen Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Im besten Fall nutzen Sie selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Energien.
Jetzt informieren & Antrag stellen:
Internet: www.geg-info.de
Internet: www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/gesetzliche-vorgaben/gebaeudeenergiegesetz-geg
5.1.1 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Seit dem 19. März 2021 gilt zusätzlich bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen eine Pflicht zur Ausstattung dieser Stellplätze mit einer Leitungsinfrastruktur, § 6 GEIG.
Jetzt informieren & Antrag stellen:
Internet: www.gesetze-im-internet.de/geig/BJNR035400021.html
5.2 Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PV-Pflicht-VO) für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen an Bestandsgebäuden.
Ziel der Photovoltaik-Pflicht ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dabei soll zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden werden und elektrische Energie dort erzeugt werden, wo sie gebraucht wird.
Wann greift die Photovoltaik-Pflicht?
Die Planung und Installation der PV-Anlage muss bereits bei der Bauantragsstellung bzw. vor der Durchführung der Bauarbeiten oder Dachsanierungen berücksichtigt werden. Der Nachweis über die Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht erfolgt spätestens zwölf Monate nach Baufertigstellung gegenüber der zuständigen unteren Baurechtsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt).
Befreiungsmöglichkeiten
Von der PV-Pflicht kann auf Antrag ganz oder teilweise befreit werden, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Aufwand erfüllbar wäre. Für die wirtschaftliche Unzumutbarkeit gelten bestimmte Schwellenwerte und Härtefallregelungen, welche gegenüber der Behörde schriftlich begründet und nachgewiesen werden müssen.
Weitere Informationen
Ausführliche Regelungen, weitere Informationen und einen Praxisleitfaden finden Sie auf der Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg unter:
Internet: www.um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/photovoltaikpflicht
5.3 Erneuerbare Energien
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in den Bereichen Solar, Wasser und Wind seit Jahren durch Bund und Land intensiv vorangetrieben. Die Erzeugung grünen Stroms durch Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Nutzung auf dem Baugrundstück ist eine nachhaltige und langfristig wirtschaftliche Möglichkeit der Energieversorgung. Die Erzeugung mit Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Nutzung ist eine Möglichkeit. Solaranlagen sind in Baden-Württemberg nach der Landesbauordnung sogar verfahrensfrei.
Daneben bestehen weitere Möglichkeiten, z. B. durch die Nutzung der Geothermie auf Ihrem Grundstück.
Geothermie
Bei der Geothermie wird über eine Wärmepumpe die Erdwärme für die Heizung und Kühlung genutzt. Dabei kommen im Wesentlichen drei Methoden zum Einsatz:
Erdwärmesonden
Erdwärmesonden werden in vertikalen Bohrungen installiert. Im Sondenkreislauf zirkuliert eine Wärmeträgerflüssigkeit, die im Sondenbereich im Untergrund gespeicherte Wärme aufnimmt. In einem Wärmetauscher wird dann der Flüssigkeit Wärme entzogen, die über eine Wärmepumpe die Temperatur erhöht und die gewonnene Wärme zu Heizzwecken verwendet.
Erdwärmesondenbohrungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis sowie einer Bohrfreigabe durch das Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz.
Für Bohrungen bis 100 m Tiefe ist das Landratsamt Calw die zuständige untere Wasserbehörde. Erdwärmesonden über 100 m Tiefe liegen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) in Freiburg und des Landratsamtes Calw.
In Wasserschutzgebieten sind Erdwärmesondenbohrungen nicht genehmigungsfähig. In Wasserschutzgebietszonen IIIB ist je nach Rechtsverordnung das Niederbringen von Bohrungen möglich, die Erdwärmesonde darf dann aber nur mit reinem Wasser als Wärmeträgermedium betrieben werden.
Erdwärmekollektoren
Unter Erdwärmekollektoren versteht man die flachen, oberflächennahen Erdwärmenutzungssysteme, die in Tiefen bis zu 5 m die Erdwärme nutzen. Z. B. als Erdwärmekörbe (Spiralkollektoren), Erdwärmeflächenkollektoren oder auch als Grabenkollektoren.
Kollektoren ohne Kontakt zum Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten können anzeigefrei errichtet werden. Bei geringen Grundwasserflurabständen und in Wasserschutzgebieten ist das Errichten von Kollektoren anzeigepflichtig und eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Grundwasserwärmepumpen
Mit Grundwasserwärmepumpen wird der Wärmeinhalt des Grundwassers als regenerative Energiequelle für Heiz- und Kühlzwecke genutzt. Dazu wird über einen Entnahmebrunnen Grundwasser gefördert, dem mittels Wärmetauscher Energie entzogen (für Heizzwecke) bzw. zugeführt (für Kühlzwecke) wird.
Für Grundwasserwärmepumpen ist ebenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, welche beim Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, zu beantragen ist.
Auch bei Wärmepumpen, bei denen das Oberflächenwasser aus Bächen oder Flüssen genutzt werden soll, besteht die wasserrechtliche Erlaubnispflicht.
Falls Sie planen, Ihr Gebäude mit Geothermie zu beheizen bzw. zu kühlen, ist es sinnvoll, sich vorab kostenlos nach der Genehmigungsfähigkeit beim Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, zu erkundigen. Die Anfrage, mit Angabe von Ortsteil und Flurstücksnummer, können Sie telefonisch, per Mail (23.info@kreis-calw.de) oder per Anschreiben an uns richten.
Weitere Informationen, Leitfäden, Leitlinien sowie eine Aufstellung der notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des Landkreises Calw
Internet: www.kreis-calw.de/umwelt-arbeitsschutz
(Rubrik Grundwasser, Wasserversorgung und Schutzgebiete Geothermie)
5.4 Gebäudetechnik - das intelligente Zuhause
Neue Technologien zwischen Bauphysik und Haustechnik
In einer Welt, die zunehmend auf Effizienz und Komfort setzt, spielt die innovative Gebäudeautomation eine zentrale Rolle. Unter dem Motto "Smart leben - einfach steuern" eröffnet sie neue Dimensionen des Wohnens. Durch die Vernetzung verschiedener Gewerke und die intelligente Kombination mit den Prinzipien der Bauphysik lässt sich nicht nur die Lebensqualität entscheidend steigern, sondern auch ein energieeffizienter und kostengünstiger Betrieb sicherstellen.
Bussysteme: Die unsichtbare Intelligenz
Herzstück der modernen Gebäudeautomation sind leistungsfähige und zukunftssichere Bussysteme wie z. B. KNX.
Sie ermöglichen es, unterschiedliche Prozesse und Geräte im Haus miteinander zu vernetzen, zu überwachen sowie zu steuern. Diese intelligente Kommunikation zwischen Heizung, Sonnenschutz, Beleuchtung und weiteren Systemen bildet das Rückgrat für ein komfortables und nachhaltiges Zuhause.
Praxisbeispiele: Mehr als nur Technik
Ein beeindruckendes Praxisbeispiel für die intelligente Gebäudeautomation sind Raumklimasensoren, die Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Taupunkt und CO² -Werte überwachen - in perfektem Zusammenspiel mit einer Wetterstation. So kann im Sommer die automatische Beschattung der Fenster die Klimaanlage entlasten, während im Winter der solare Wärmegewinn über die Fenster gezielt für ein angenehmes Raumklima genutzt wird. Das spart nicht nur Energie, sondern sorgt auch für ein spürbar besseres Wohngefühl.
Maßgeschneiderte Lösungen: Ein lohnendes Investment
Diese Technologien zahlen sich mittel- bis langfristig auch wirtschaftlich aus. Daher lohnt es sich, individuell auf jedes Gebäude abgestimmte Lösungen zu entwickeln. Maßgeschneiderte Konzepte schaffen nicht nur smarte, sondern auch zukunftssichere Wohnwelten - und das bei maximalem Komfort.
5.5 Energieagentur Landkreis Calw e. V.
Die Energieagentur Landkreis Calw e. V. wurde im Jahr 2009 gegründet und ist ein Zusammenschluss qualifizierter Gebäudeenergieberaterinnen und Gebäudeenergieberater, die über ein fundiertes Fachwissen auf dem Gebiet der Gebäude- und Anlagentechnik verfügen. Die im Verein organisierten Energieberaterinnen und Energieberater verstehen sich als Kompetenz-Netzwerk für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises und sind erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die energetische Sanierung von Gebäuden.
Um sich einen ersten Überblick über die energetische Situation eines Hauses und die nötigen Maßnahmen zu verschaffen, können Bürgerinnen und Bürger die kostenlose Erstberatung nutzen. Meist wird in dieser schnell klar, welche weiteren Schritte für das Sanierungsvorhaben notwendig sind. Die Erstberatung erfolgt kostenlos und neutral.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:
Energieagentur Landkreis Calw e. V.
Simmozheimer Str. 11, 75382 Althengstett
Telefon: 07051 9686100
E-Mail: energieberatung@kreis-calw.info
Internet: www.energieagentur-calw.de
5.6 Heute saniert, ab morgen gespart - Praxisbeispiele
Wie kann ein Wohnhaus so renoviert werden, dass es mit möglichst wenig Energie auskommt? Die Frage, in welcher Höhe die jährlichen Heizkosten die Haushaltskasse zukünftig belasten werden, spielt für Hausbesitzer eine immer größere Rolle. Gebäude aus der Zeit vor 1977 wurden ohne Wärmeschutzanforderungen erstellt und haben daher einen sehr hohen Energieverbrauch.
Im Zeitraum von 1982 bis 1995 mussten zwar schon vorgeschriebene Wärmedämmstandards erfüllt werden, die Anforderungen waren jedoch bei Weitem nicht so hoch wie heute. Die Ursachen für mögliche Wärmeverluste bei älteren Häusern sind vielfältig. Deshalb sollte bei einer geplanten Sanierung das Haus insgesamt betrachtet werden: Beginnt man an einer Stelle mit einer Sanierungsmaßnahme, muss gleichzeitig die Auswirkung auf alle anderen Bestandteile bedacht werden. Vor diesem Hintergrund sind Gebäudehülle und Heizungstechnik eines Hauses als funktionierende Einheit zu betrachten. Dies ist die Aufgabe von Energieberatern und Energieberaterinnen. Zunächst analysieren sie Gebäude und Anlagentechnik im Zusammenhang. Im Anschluss empfehlen sie sinnvolle und aufeinander abgestimmte Maßnahmen und erstellen ein Gesamtkonzept, mit dem Hausbesitzer/-innen ihr Haus energetisch optimieren und die Heizkosten gezielt senken können.
Dabei ist es nicht zwingend notwendig, alle Maßnahmen auf einmal durchzuführen. Denn ein solches Konzept kann durchaus Schritt für Schritt verwirklicht werden und so zum bestmöglichen Ergebnis führen. Am nachhaltigsten wirkt sich allerdings eine Gesamtsanierung auf die zukünftigen Heizkosten aus.
Allgemein ist es Hausbesitzern/-innen möglich, verschiedene Förderungen bei der BAFA und KfW zu beantragen bzw. einen zinsvergünstigten Kredit für ihr Vorhaben zu beantragen. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigen die Förderzuschüsse pro Jahr nochmals zusätzlich an.
Neu ist ein sogenannter Steuerbonus, der im Einkommensteuergesetz (EStG) beschrieben wird: § 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
Praxisbeispiel I
Sanierung zum Effizienzhaus 85
Ein Zweifamilienhaus in Althengstett aus dem Jahr 1976 sollte umfassend saniert werden. Da die Ölheizung den Betrieb einstellte und das Dach an einigen Stellen undicht war, lagen die Gründe für eine Sanierung auf der Hand. Nach einer fundierten Energieberatung wurde schnell klar, dass es sinnvoll wäre, die energetischen Maßnahmen gesamtheitlich aufeinander abzustimmen.
Mit der konsequenten Umsetzung des Sanierungskonzeptes wurde es möglich, Wärmeverluste der Gebäudehülle zu verringern und somit die Heizkosten zu senken.
Die Heizungsanlage wurde im Zuge der Sanierung auf eine effiziente, erneuerbare Technik in Form eines Pelletkessels umgerüstet. Der Altbau wandelte sich nun in ein technisch modernes und attraktives Wohngebäude um.
Wohnqualität und Behaglichkeit haben sich zur Freude der Bewohner spürbar verbessert. Auch der Wert der Immobilie ist durch die energetische Sanierung gestiegen.
Planung und Bauüberwachung eines so umfangreichen Sanierungskonzeptes sind ungemein wichtig. Solche Maßnahmen werden mit einem Zuschuss vom Staat honoriert. Daher entschloss sich die Familie für eine Baubegleitung des Vorhabens durch einen Experten. Alle Arbeiten wurden von qualifizierten Fachbetrieben aus dem Landkreis Calw ausgeführt.
Der Primärenergiebedarf des Gebäudes in Althengstett sank signifikant. Dem kommenden Winter können die Bewohner/-innen nun entspannt entgegensehen.
Die durchgeführten Maßnahmen im Überblick
Vorher/Bj. 1976
Dach
Holzkonstruktion, ungedämmt
U-Wert* 0,8 W/m2K
Außenwände
Massive Konstruktion Mauerwerk
U-Wert 1,0 W/m2K
Fenster
2-fach Verglasung, Holz
U-Wert 2,7 W/m2K
Kellerdecke
Betondecke
U-Wert 0,7 W/m2K
Heizung
Ölkessel 35 KW
Warmwasser
Über die Heizungsanlage
Primärenergiebedarf
526 kWh/(m²a)
Nachher
Dach
Aufdachdämmung mit 16cm PU-Hartschaum
WLS 023 U-Wert 0,14 W/m2K
Außenwände
Dämmung mit 14 cm Mineralwolle
WLS 030 U-Wert 0,20 W/m2K
Fenster
3-fach Verglasung, Kunststoff
U-Wert 0,95 W/m2K
Kellerdecke
Dämmung mit 12 cm Styropor
WLS 032 U-Wert 0,22 W/m2K
Heizung
Biomasse-Wärmeerzeuger
(Holzpellets) 16 KW
Warmwasser
Zentrale Warmwasserbereitung über Heizungsanlage
Primärenergiebedarf
28 kWh/(m²a)
*Der U-Wert bezeichnet den Wärmedurchgangskoeffizienten eines Bauteils.
Er gibt den Wärmestromdurchgang durch eine oder mehrere Materialschichten an. Je geringer der U-Wert, umso besser die Dämmeigenschaften des Materials.
Praxisbeispiel II
Wärmepumpe im Altbau
In einem weiteren Beispiel zeigt ein Mehrfamilienhaus in Ottenbronn, wie eine Wärmepumpe auch im Altbau ökologisch und ökonomisch funktionieren kann.
Daten zum Mehrfamilienhaus:
Das Gebäude wurde im Jahr 1967 mit drei Wohneinheiten und einer Wohnfläche von 220 m2 erbaut. Die Wärmeverteilung im Wohnhaus erfolgt mit Heizkörpern durch ein Zweirohrsystem. An der Gebäudehülle sind die Fassade und das Dach noch im energetischen Ursprungszustand der sechziger Jahre. Die Fenster wurden im Jahr 2011 erneuert (Einbau von 2-fach verglasten Kunststofffenstern) und die Kellerdecke wurde mit wenigen Zentimetern gedämmt. Die Heizwärme- und Warmwasserversorgung erfolgte bis zum Jahr 2022 mit einer Ölheizung aus dem Jahre 1979.
In 2022 wurde die Heizungsanlage auf eine bivalente Wärmepumpe, bestehend aus einer Luft/Wasser-Wärmepumpe und einem Gasbrennwertkessel, umgerüstet. Die Wärmepumpe versorgt das Wohnhaus nun, mit Ausnahme von wenigen Tagen des Jahres, komplett mit dem benötigten Heizwärme- und Warmwasserbedarf. Einen wertvollen Beitrag in dieses System liefert die auf dem Dach installierte Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 8,61kWp und einem Batteriespeicher mit einer Kapazität von 11kWh. Durch die SG-Ready (Smart Grid Ready) -Schnittstelle verfügt das Ge-samtsystem über eine intelligente Steuerung und ist somit in der Lage, die Wärmepumpe mit dem Überschuss der PV-Anlage zu versorgen.
Die Verbrauchswerte sprechen eine eindeutige Sprache
Ölheizung
Verbrauch in kWh (*)
4.200 Liter = 42.000 kWh
bivalente Wärmepumpe
19.100 kWh (davon wurden 35 % über die PV-Anlage abgedeckt)
*der angegebene Verbrauch in kWh entspricht jeweils dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre
Die JAZ** der Wärmepumpe in diesem Beispiel = 2,8
**JAZ = Die JAZ (Jahresarbeitszahl) einer Wärmepumpe gibt den praktischen Wirkungsgrad an. Sie lässt sich nur im Heizbetrieb bestimmen und gibt Hinweise, wie effizient ein Gerät läuft. Eine höhere JAZ bedeutet, dass die Wärmepumpe effizienter arbeitet und weniger Strom benötigt, um eine bestimmte Menge an Wärme zu erzeugen. In der Praxis erreichen moderne Wärmepumpen in der Regel eine realistische Jahresarbeitszahl zwischen 2,5 und 4,5 oder höher.
Quelle: https://www.energie-fachberater.de/heizung-lueftung/heizung/waermepumpe/waermepumpen-abc.php
5.1 Rechtliche Vorgaben - Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).
Ziel und Zweck des GEG ist, im Interesse des Klimaschutzes, der sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb (unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit).
Im GEG sind die Anforderungen an zu errichtende Gebäude (Neubau) zu finden. Zudem beschreibt es die Anforderungen für bestehende Gebäude bei Sanierungen. Generell wird unterschieden, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt.
Die energetische Qualität eines Gebäudes wird durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle festgelegt. Dokumentiert wird dies im Energieausweis. Die Grundsätze der Energieausweise für Gebäude werden im GEG beschrieben. Die energetische Gebäudebilanzierung erfolgt auf Basis der DIN V18599: 2018-09.
Anlagentechniken wie erneuerbare Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind im GEG beschrieben. Damit leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 soll die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien für alle neuen Heizungen verbindlich werden - eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Nachrüstpflichten bei bestehenden Gebäuden, wie z. B. die Dämmung der obersten Geschossdecke. Diese Bedingungen werden in § 47 GEG beschrieben.
Die Beheizung Ihres Gebäudes ist aufgrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen durch das GEG oft mit Wärmepumpen sinnvoll. Zunehmend ersetzen diese elektrisch betriebenen Wärmepumpen Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Im besten Fall nutzen Sie selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Energien.
Jetzt informieren & Antrag stellen:
Internet: www.geg-info.de
Internet: www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/gesetzliche-vorgaben/gebaeudeenergiegesetz-geg
5.1.1 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Seit dem 19. März 2021 gilt zusätzlich bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen eine Pflicht zur Ausstattung dieser Stellplätze mit einer Leitungsinfrastruktur, § 6 GEIG.
Jetzt informieren & Antrag stellen:
Internet: www.gesetze-im-internet.de/geig/BJNR035400021.html
5.2 Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PV-Pflicht-VO) für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen an Bestandsgebäuden.
Ziel der Photovoltaik-Pflicht ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dabei soll zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden werden und elektrische Energie dort erzeugt werden, wo sie gebraucht wird.
Wann greift die Photovoltaik-Pflicht?
- Beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden: Auf "zur Solarnutzung geeigneten" Dachflächen muss eine Photovoltaikanlage installiert werden.
- Bei grundlegenden Dachsanierungen an Bestandsgebäuden: Auch hier greift die PV-Pflicht auf den solarnutzungsgeeigneten Dachflächen.
- Beim Neubau eines offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen: Nebeneinander positionierte Stellplätze müssen dann mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden.
Die Planung und Installation der PV-Anlage muss bereits bei der Bauantragsstellung bzw. vor der Durchführung der Bauarbeiten oder Dachsanierungen berücksichtigt werden. Der Nachweis über die Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht erfolgt spätestens zwölf Monate nach Baufertigstellung gegenüber der zuständigen unteren Baurechtsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt).
Befreiungsmöglichkeiten
Von der PV-Pflicht kann auf Antrag ganz oder teilweise befreit werden, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Aufwand erfüllbar wäre. Für die wirtschaftliche Unzumutbarkeit gelten bestimmte Schwellenwerte und Härtefallregelungen, welche gegenüber der Behörde schriftlich begründet und nachgewiesen werden müssen.
Weitere Informationen
Ausführliche Regelungen, weitere Informationen und einen Praxisleitfaden finden Sie auf der Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg unter:
Internet: www.um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/photovoltaikpflicht
5.3 Erneuerbare Energien
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in den Bereichen Solar, Wasser und Wind seit Jahren durch Bund und Land intensiv vorangetrieben. Die Erzeugung grünen Stroms durch Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Nutzung auf dem Baugrundstück ist eine nachhaltige und langfristig wirtschaftliche Möglichkeit der Energieversorgung. Die Erzeugung mit Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Nutzung ist eine Möglichkeit. Solaranlagen sind in Baden-Württemberg nach der Landesbauordnung sogar verfahrensfrei.
Daneben bestehen weitere Möglichkeiten, z. B. durch die Nutzung der Geothermie auf Ihrem Grundstück.
Geothermie
Bei der Geothermie wird über eine Wärmepumpe die Erdwärme für die Heizung und Kühlung genutzt. Dabei kommen im Wesentlichen drei Methoden zum Einsatz:
Erdwärmesonden
Erdwärmesonden werden in vertikalen Bohrungen installiert. Im Sondenkreislauf zirkuliert eine Wärmeträgerflüssigkeit, die im Sondenbereich im Untergrund gespeicherte Wärme aufnimmt. In einem Wärmetauscher wird dann der Flüssigkeit Wärme entzogen, die über eine Wärmepumpe die Temperatur erhöht und die gewonnene Wärme zu Heizzwecken verwendet.
Erdwärmesondenbohrungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis sowie einer Bohrfreigabe durch das Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz.
Für Bohrungen bis 100 m Tiefe ist das Landratsamt Calw die zuständige untere Wasserbehörde. Erdwärmesonden über 100 m Tiefe liegen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) in Freiburg und des Landratsamtes Calw.
In Wasserschutzgebieten sind Erdwärmesondenbohrungen nicht genehmigungsfähig. In Wasserschutzgebietszonen IIIB ist je nach Rechtsverordnung das Niederbringen von Bohrungen möglich, die Erdwärmesonde darf dann aber nur mit reinem Wasser als Wärmeträgermedium betrieben werden.
Erdwärmekollektoren
Unter Erdwärmekollektoren versteht man die flachen, oberflächennahen Erdwärmenutzungssysteme, die in Tiefen bis zu 5 m die Erdwärme nutzen. Z. B. als Erdwärmekörbe (Spiralkollektoren), Erdwärmeflächenkollektoren oder auch als Grabenkollektoren.
Kollektoren ohne Kontakt zum Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten können anzeigefrei errichtet werden. Bei geringen Grundwasserflurabständen und in Wasserschutzgebieten ist das Errichten von Kollektoren anzeigepflichtig und eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Grundwasserwärmepumpen
Mit Grundwasserwärmepumpen wird der Wärmeinhalt des Grundwassers als regenerative Energiequelle für Heiz- und Kühlzwecke genutzt. Dazu wird über einen Entnahmebrunnen Grundwasser gefördert, dem mittels Wärmetauscher Energie entzogen (für Heizzwecke) bzw. zugeführt (für Kühlzwecke) wird.
Für Grundwasserwärmepumpen ist ebenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, welche beim Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, zu beantragen ist.
Auch bei Wärmepumpen, bei denen das Oberflächenwasser aus Bächen oder Flüssen genutzt werden soll, besteht die wasserrechtliche Erlaubnispflicht.
Falls Sie planen, Ihr Gebäude mit Geothermie zu beheizen bzw. zu kühlen, ist es sinnvoll, sich vorab kostenlos nach der Genehmigungsfähigkeit beim Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, zu erkundigen. Die Anfrage, mit Angabe von Ortsteil und Flurstücksnummer, können Sie telefonisch, per Mail (23.info@kreis-calw.de) oder per Anschreiben an uns richten.
Weitere Informationen, Leitfäden, Leitlinien sowie eine Aufstellung der notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des Landkreises Calw
Internet: www.kreis-calw.de/umwelt-arbeitsschutz
(Rubrik Grundwasser, Wasserversorgung und Schutzgebiete Geothermie)
5.4 Gebäudetechnik - das intelligente Zuhause
Neue Technologien zwischen Bauphysik und Haustechnik
In einer Welt, die zunehmend auf Effizienz und Komfort setzt, spielt die innovative Gebäudeautomation eine zentrale Rolle. Unter dem Motto "Smart leben - einfach steuern" eröffnet sie neue Dimensionen des Wohnens. Durch die Vernetzung verschiedener Gewerke und die intelligente Kombination mit den Prinzipien der Bauphysik lässt sich nicht nur die Lebensqualität entscheidend steigern, sondern auch ein energieeffizienter und kostengünstiger Betrieb sicherstellen.
Bussysteme: Die unsichtbare Intelligenz
Herzstück der modernen Gebäudeautomation sind leistungsfähige und zukunftssichere Bussysteme wie z. B. KNX.
Sie ermöglichen es, unterschiedliche Prozesse und Geräte im Haus miteinander zu vernetzen, zu überwachen sowie zu steuern. Diese intelligente Kommunikation zwischen Heizung, Sonnenschutz, Beleuchtung und weiteren Systemen bildet das Rückgrat für ein komfortables und nachhaltiges Zuhause.
Praxisbeispiele: Mehr als nur Technik
Ein beeindruckendes Praxisbeispiel für die intelligente Gebäudeautomation sind Raumklimasensoren, die Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Taupunkt und CO² -Werte überwachen - in perfektem Zusammenspiel mit einer Wetterstation. So kann im Sommer die automatische Beschattung der Fenster die Klimaanlage entlasten, während im Winter der solare Wärmegewinn über die Fenster gezielt für ein angenehmes Raumklima genutzt wird. Das spart nicht nur Energie, sondern sorgt auch für ein spürbar besseres Wohngefühl.
Maßgeschneiderte Lösungen: Ein lohnendes Investment
Diese Technologien zahlen sich mittel- bis langfristig auch wirtschaftlich aus. Daher lohnt es sich, individuell auf jedes Gebäude abgestimmte Lösungen zu entwickeln. Maßgeschneiderte Konzepte schaffen nicht nur smarte, sondern auch zukunftssichere Wohnwelten - und das bei maximalem Komfort.
5.5 Energieagentur Landkreis Calw e. V.
Die Energieagentur Landkreis Calw e. V. wurde im Jahr 2009 gegründet und ist ein Zusammenschluss qualifizierter Gebäudeenergieberaterinnen und Gebäudeenergieberater, die über ein fundiertes Fachwissen auf dem Gebiet der Gebäude- und Anlagentechnik verfügen. Die im Verein organisierten Energieberaterinnen und Energieberater verstehen sich als Kompetenz-Netzwerk für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises und sind erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die energetische Sanierung von Gebäuden.
Um sich einen ersten Überblick über die energetische Situation eines Hauses und die nötigen Maßnahmen zu verschaffen, können Bürgerinnen und Bürger die kostenlose Erstberatung nutzen. Meist wird in dieser schnell klar, welche weiteren Schritte für das Sanierungsvorhaben notwendig sind. Die Erstberatung erfolgt kostenlos und neutral.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:
Energieagentur Landkreis Calw e. V.
Simmozheimer Str. 11, 75382 Althengstett
Telefon: 07051 9686100
E-Mail: energieberatung@kreis-calw.info
Internet: www.energieagentur-calw.de
5.6 Heute saniert, ab morgen gespart - Praxisbeispiele
Wie kann ein Wohnhaus so renoviert werden, dass es mit möglichst wenig Energie auskommt? Die Frage, in welcher Höhe die jährlichen Heizkosten die Haushaltskasse zukünftig belasten werden, spielt für Hausbesitzer eine immer größere Rolle. Gebäude aus der Zeit vor 1977 wurden ohne Wärmeschutzanforderungen erstellt und haben daher einen sehr hohen Energieverbrauch.
Im Zeitraum von 1982 bis 1995 mussten zwar schon vorgeschriebene Wärmedämmstandards erfüllt werden, die Anforderungen waren jedoch bei Weitem nicht so hoch wie heute. Die Ursachen für mögliche Wärmeverluste bei älteren Häusern sind vielfältig. Deshalb sollte bei einer geplanten Sanierung das Haus insgesamt betrachtet werden: Beginnt man an einer Stelle mit einer Sanierungsmaßnahme, muss gleichzeitig die Auswirkung auf alle anderen Bestandteile bedacht werden. Vor diesem Hintergrund sind Gebäudehülle und Heizungstechnik eines Hauses als funktionierende Einheit zu betrachten. Dies ist die Aufgabe von Energieberatern und Energieberaterinnen. Zunächst analysieren sie Gebäude und Anlagentechnik im Zusammenhang. Im Anschluss empfehlen sie sinnvolle und aufeinander abgestimmte Maßnahmen und erstellen ein Gesamtkonzept, mit dem Hausbesitzer/-innen ihr Haus energetisch optimieren und die Heizkosten gezielt senken können.
Dabei ist es nicht zwingend notwendig, alle Maßnahmen auf einmal durchzuführen. Denn ein solches Konzept kann durchaus Schritt für Schritt verwirklicht werden und so zum bestmöglichen Ergebnis führen. Am nachhaltigsten wirkt sich allerdings eine Gesamtsanierung auf die zukünftigen Heizkosten aus.
Allgemein ist es Hausbesitzern/-innen möglich, verschiedene Förderungen bei der BAFA und KfW zu beantragen bzw. einen zinsvergünstigten Kredit für ihr Vorhaben zu beantragen. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigen die Förderzuschüsse pro Jahr nochmals zusätzlich an.
Neu ist ein sogenannter Steuerbonus, der im Einkommensteuergesetz (EStG) beschrieben wird: § 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
Praxisbeispiel I
Sanierung zum Effizienzhaus 85
Ein Zweifamilienhaus in Althengstett aus dem Jahr 1976 sollte umfassend saniert werden. Da die Ölheizung den Betrieb einstellte und das Dach an einigen Stellen undicht war, lagen die Gründe für eine Sanierung auf der Hand. Nach einer fundierten Energieberatung wurde schnell klar, dass es sinnvoll wäre, die energetischen Maßnahmen gesamtheitlich aufeinander abzustimmen.
Mit der konsequenten Umsetzung des Sanierungskonzeptes wurde es möglich, Wärmeverluste der Gebäudehülle zu verringern und somit die Heizkosten zu senken.
Die Heizungsanlage wurde im Zuge der Sanierung auf eine effiziente, erneuerbare Technik in Form eines Pelletkessels umgerüstet. Der Altbau wandelte sich nun in ein technisch modernes und attraktives Wohngebäude um.
Wohnqualität und Behaglichkeit haben sich zur Freude der Bewohner spürbar verbessert. Auch der Wert der Immobilie ist durch die energetische Sanierung gestiegen.
Planung und Bauüberwachung eines so umfangreichen Sanierungskonzeptes sind ungemein wichtig. Solche Maßnahmen werden mit einem Zuschuss vom Staat honoriert. Daher entschloss sich die Familie für eine Baubegleitung des Vorhabens durch einen Experten. Alle Arbeiten wurden von qualifizierten Fachbetrieben aus dem Landkreis Calw ausgeführt.
Der Primärenergiebedarf des Gebäudes in Althengstett sank signifikant. Dem kommenden Winter können die Bewohner/-innen nun entspannt entgegensehen.
Die durchgeführten Maßnahmen im Überblick
Vorher/Bj. 1976
Dach
Holzkonstruktion, ungedämmt
U-Wert* 0,8 W/m2K
Außenwände
Massive Konstruktion Mauerwerk
U-Wert 1,0 W/m2K
Fenster
2-fach Verglasung, Holz
U-Wert 2,7 W/m2K
Kellerdecke
Betondecke
U-Wert 0,7 W/m2K
Heizung
Ölkessel 35 KW
Warmwasser
Über die Heizungsanlage
Primärenergiebedarf
526 kWh/(m²a)
Nachher
Dach
Aufdachdämmung mit 16cm PU-Hartschaum
WLS 023 U-Wert 0,14 W/m2K
Außenwände
Dämmung mit 14 cm Mineralwolle
WLS 030 U-Wert 0,20 W/m2K
Fenster
3-fach Verglasung, Kunststoff
U-Wert 0,95 W/m2K
Kellerdecke
Dämmung mit 12 cm Styropor
WLS 032 U-Wert 0,22 W/m2K
Heizung
Biomasse-Wärmeerzeuger
(Holzpellets) 16 KW
Warmwasser
Zentrale Warmwasserbereitung über Heizungsanlage
Primärenergiebedarf
28 kWh/(m²a)
*Der U-Wert bezeichnet den Wärmedurchgangskoeffizienten eines Bauteils.
Er gibt den Wärmestromdurchgang durch eine oder mehrere Materialschichten an. Je geringer der U-Wert, umso besser die Dämmeigenschaften des Materials.
Praxisbeispiel II
Wärmepumpe im Altbau
In einem weiteren Beispiel zeigt ein Mehrfamilienhaus in Ottenbronn, wie eine Wärmepumpe auch im Altbau ökologisch und ökonomisch funktionieren kann.
Daten zum Mehrfamilienhaus:
Das Gebäude wurde im Jahr 1967 mit drei Wohneinheiten und einer Wohnfläche von 220 m2 erbaut. Die Wärmeverteilung im Wohnhaus erfolgt mit Heizkörpern durch ein Zweirohrsystem. An der Gebäudehülle sind die Fassade und das Dach noch im energetischen Ursprungszustand der sechziger Jahre. Die Fenster wurden im Jahr 2011 erneuert (Einbau von 2-fach verglasten Kunststofffenstern) und die Kellerdecke wurde mit wenigen Zentimetern gedämmt. Die Heizwärme- und Warmwasserversorgung erfolgte bis zum Jahr 2022 mit einer Ölheizung aus dem Jahre 1979.
In 2022 wurde die Heizungsanlage auf eine bivalente Wärmepumpe, bestehend aus einer Luft/Wasser-Wärmepumpe und einem Gasbrennwertkessel, umgerüstet. Die Wärmepumpe versorgt das Wohnhaus nun, mit Ausnahme von wenigen Tagen des Jahres, komplett mit dem benötigten Heizwärme- und Warmwasserbedarf. Einen wertvollen Beitrag in dieses System liefert die auf dem Dach installierte Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 8,61kWp und einem Batteriespeicher mit einer Kapazität von 11kWh. Durch die SG-Ready (Smart Grid Ready) -Schnittstelle verfügt das Ge-samtsystem über eine intelligente Steuerung und ist somit in der Lage, die Wärmepumpe mit dem Überschuss der PV-Anlage zu versorgen.
Die Verbrauchswerte sprechen eine eindeutige Sprache
Ölheizung
Verbrauch in kWh (*)
4.200 Liter = 42.000 kWh
bivalente Wärmepumpe
19.100 kWh (davon wurden 35 % über die PV-Anlage abgedeckt)
*der angegebene Verbrauch in kWh entspricht jeweils dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre
Die JAZ** der Wärmepumpe in diesem Beispiel = 2,8
**JAZ = Die JAZ (Jahresarbeitszahl) einer Wärmepumpe gibt den praktischen Wirkungsgrad an. Sie lässt sich nur im Heizbetrieb bestimmen und gibt Hinweise, wie effizient ein Gerät läuft. Eine höhere JAZ bedeutet, dass die Wärmepumpe effizienter arbeitet und weniger Strom benötigt, um eine bestimmte Menge an Wärme zu erzeugen. In der Praxis erreichen moderne Wärmepumpen in der Regel eine realistische Jahresarbeitszahl zwischen 2,5 und 4,5 oder höher.
Quelle: https://www.energie-fachberater.de/heizung-lueftung/heizung/waermepumpe/waermepumpen-abc.php