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Weitere Fördermöglichkeiten

Erneuerbare oder regenerative Energien

Erneuerbare oder regenerative Energien sind natürliche Energiequellen wie die Sonneneinstrahlung oder Energiequellen pflanzlichen Ursprungs, die sich auf natürliche Weise erneuern.

Solarenergie beschreibt die Energie, die über die Sonne gewonnen wird. Es wird unterschieden zwischen der Umwandlung in Wärme und der Umwandlung in elektrische Energie, also zwischen Solarthermie und Photovoltaik.
Solarthermie bezeichnet die Nutzung der thermischen Energie der Sonnenstrahlung. Es wird unterschieden zwischen aktiver und passiver Nutzung. Bei der aktiven Nutzung sammeln Sonnenkollektoren die Lichtenergie der Sonne, wandeln sie um in Wärme und leiten sie über ein flüssiges Medium an einen Speicher weiter. Die gewonnene Energie wird zum Heizen und zur Warmwasserbereitung eingesetzt. Die Platzierung der Kollektoren erfolgt in den meisten Fällen auf dem Dach.
In Verbindung mit einem wasserführenden Holzpellet-Heizkessel oder einem wasserführenden Kaminofen ist bei guter Dämmung die umweltfreundliche und sichere Warmwasserversorgung, aber auch die Gebäudebeheizung während des gesamten Jahres garantiert.
Passiv wird die Sonnenenergie genutzt, indem ein Gebäude direkt durch Sonneneinstrahlung erwärmt wird, das bedeutet die Fensterflächen sind entsprechend ausgerichtet oder die äußere Dämmschicht ist durchlässig für die Sonneneinstrahlung. Auch mit einem durchdacht angebauten Wintergarten lässt sich ein Haus erwärmen.
Photovoltaik macht den Hauseigentümer zum Kraftwerksbesitzer. Er investiert in die solare Stromerzeugung. Die Strahlungsenergie der Sonne wird direkt in elektrische Energie umgewandelt.

Geothermie/Erdwärme wird unterschieden zwischen oberflächennaher Erdwärmenutzung (in bis zu 400 m Tiefe) und Tiefengeothermie. Im Erdreich herrschen konstant hohe Temperaturen. Besonders günstig lässt sich Erdwärme mit einem Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze nutzen.

Holz, Holzpellets und Holzhackschnitzel liefern als Brennstoff Wärme, die nachwächst. Die preisgünstige und zugleich umweltschonende Alternative zu fossilen Brennstoffen setzt bei der Verbrennung nur die Menge an Kohlendioxid frei, die der Baum während seiner Wachstumsphasen aufgenommen hat.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine hoch effiziente Lösung zur Energieerzeugung, bei der während der Erzeugung von Strom gleichzeitig nutzbare Abwärme für Heizzwecke oder für Produktionsprozesse entsteht. KWK-Anlagen können sowohl mit fossilen Energien als auch mit erneuerbaren Energien wie z. B. Biogas, Pflanzenöl, Holz, Pellets, Bioethanol, Solarthermie und Geothermie betrieben werden.

Biogasanlagen stellen brennbares Gas durch die Vergärung von Biomasse unterschiedlicher Herkunft her, das dann zur Stromerzeugung und zum Betrieb von Fahrzeugen genutzt oder aber ins Gasversorgungsnetz eingespeist werden kann.

Kostenlose Energieberatungen

In allen Verbandsgemeindeverwaltungen des Landkreises Bernkastel-Wittlich und der Gemeindeverwaltung Morbach finden regelmäßig kostenlose Energieberatungen statt. Termine werden nach telefonischer Voranmeldung vereinbart.

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
Gestade 18 (im Rathaus, Raum 12a)
55470 Bernkastel-Kues
Tel. 06531 54100
- jeden 2. Donnerstag im Monat von 14.15 -18.00 Uhr

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Am Markt 3 (im 2. OG, Rathaus-Besprechungsraum)
56841 Traben-Trarbach
Tel. 06541 708152
- jeden 3. Montag im Monat von 14.00 -17.00 Uhr

Gemeindeverwaltung Morbach
Beratung im Infozentrum der Energielandschaft Morbach;
Anfahrt: Infozentrum der Energielandschaft Morbach. Im Morbacher Kreisel die Ausfahrt B269 Richtung Bernkastel-Kues/Gonzerath nehmen und bei der Kreuzung Energielandschaft/K123/Wenigerath links abbiegen.
Anfahrtsskizze unter: www.energielandschaft.de
Tel. 06533 71317
- jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 -16.00 Uhr

Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Tel. 06504 91400
- Termine nach Vereinbarung

Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
Kurfürstenstraße 1
54516 Wittlich
Tel. 06571 1070
Fax 06571 10755
- jeden 2. und 4. Montag im Monat von 8.15 -12.00 Uhr und 12.45 -15.00 Uhr

Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Einsatz regenerativer Energien wird vom Bund im Rahmen des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) in Form von zinsgünstigen Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell gefördert. Entsprechende Anträge können über die Hausbank gestellt werden.

Aktuelle Informationen zu den diversen Förderprogrammen:
  • www.kfw.de
  • www.bafa.de
  • www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/foerderprogramme
Tipps zu Finanzierungshilfen

Es gibt verschiedene Formen der öffentlichen Zuwendungen:
  • Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach Fertigstellung ausgezahlt werden,
  • Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden.
Auswahl des Förderprogramms
Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches bietet Ihnen die höchsten Fördersätze?
Sind die Programme ggf. kombinierbar?

Kumulation
Die Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Einige Förderprogramme schließen diese völlig aus, andere lassen lediglich eine bestimmte Förderhöchstgrenze zu. Werden diese überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden.

Antragstellung und Beginn der Maßnahme
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde.
Stellen Sie deshalb immer erst den Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien zur Klärung, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen.

Zinskonditionen aktuell prüfen
Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen.
Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war.

Bewilligungen
Nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können Bewilligungen erteilt werden. Das bedeutet, dass ggf. wegen fehlender Haushaltsmittel eine Bewilligung unmöglich ist.

Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Ausnahmen bilden die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.

Beratungsförderung
Eine fachkundige Beratung, z. B. bei einer Modernisierung des Gebäudes, kann sehr hilfreich sein, um eine effektive Sanierung durchführen zu lassen. Diese Beratung wird z. Z. vom Bund und einigen Bundesländern gefördert.

Weitere Informationen zu Fördermitteln sowie erneuerbaren Energien im Allgemeinen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.bernkastel-wittlich.de