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Staatliche Wohnraumförderung

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen mit folgenden Förderprogrammen:
  • Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Wohneigentum und Modernisierung Erwerb von Genossenschaftsanteilen)
  • Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Modernisierung)
Zur Beantragung des ISB-Darlehen für selbstgenutzten Wohnraum wird eine Förderbestätigung benötigt. Anträge für ein ISB-Darlehen können vor Baubeginn bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden. Die ISB fördert außerdem die Schaffung von Sozialem Wohnraum und den Bau von Mietwohnungen sowie Besondere Wohnformen (Antragstellung unmittelbar bei ISB).

Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter/mit der zuständigen Sachbearbeiterin (Kontaktdaten siehe auf der Seite "Ansprechpartner in der Kreisverwaltung").

Ausführliche Informationen und aktuelle Zinssätze zu den Förderprogrammen des Landes finden Sie im Internet unter
  • https://isb.rlp.de/wohnen/uebersicht.html
  • https://isb.rlp.de/wohnen/selbstnutzung.html
  • https://isb.rlp.de/wohnen/vermietung.html
  • https://isb.rlp.de/wohnen/wohnformen.html
  • https://isb.rlp.de/wohnen/modernisierung.html