Jugendarbeitsschutzgesetz
Wichtig für junge Azubis
Jugendarbeitsschutzgesetz
Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche:
Arbeitszeit
Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub
Darunter fallen Tätigkeiten...
Jugendarbeitsschutzgesetz
Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche:
Arbeitszeit
- Maximal 8 Stunden am Tag / 40 Stunden in der Woche
- Montags bis Freitags zwischen 06:00 - 20:00 Uhr
- Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben
- Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen
- Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause
- Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern
- Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen
- Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe
Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub
- Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage
- Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage
- Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage
- Über 18: mindestens 24 Urlaubstage
Darunter fallen Tätigkeiten...
- die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen
- mit Unfallrisiken
- bei extremer Kälte, Hitze, Nässe
- mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung