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Ausbildungsvertrag

Ein bedeutendes Dokument - dein Ausbildungsvertrag

In diesem Dokument legen die Vertragspartner grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest.

Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die eines Vertreters deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund.

Gut zu wissen!

Probezeit:
Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb!

Urlaub:
Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten:
  • Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan)
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit und des Urlaubs
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen
  • Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen