Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Durch Unfall, Krankheit, Alter oder eine Demenz können Menschen in eine Situation kommen, die es ihnen unmöglich macht, ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Wer kümmert sich dann und nimmt die Interessen wahr? Bei Volljährigen sieht unser Rechtssystem keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch nahe Angehörige vor.

Die rechtliche Betreuung
Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder aufgrund ihres Alters ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise
nicht mehr selbst regeln kann, wird zunächst geprüft, ob eine gültige Vollmacht vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ein/e gesetzliche/r Betreuer*in eingesetzt. In diesem Verfahren wird festgelegt, in welchen Lebensbereichen (Aufgabenkreis) der/die Betreuer*in für die betroffene Person handeln darf. Die gesetzliche Betreuung bedeutet nicht, dass die betroffenen Personen entmündigt sind! Die Wünsche des/der Betroffenen stehen im Mittelpunkt. Als gesetzliche Betreuer*in kann ein Familienmitglied oder eine andere vertraute Person eingesetzt werden. Gesetzliche Betreuer*innen unterliegen der Kontrolle durch das zuständige Amtsgericht. Der Umfang einer Betreuung kann bei Bedarf jederzeit erweitert, eingeschränkt oder die Betreuung ganz aufgehoben werden.

Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht bzw. Vollmacht ersetzt die gesetzliche Betreuung. Mit der Erteilung einer solchen Vollmacht kann selbst bestimmt werden, wer für den Betreuungsfall die eigenen Interessen vertreten soll.
Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie im Internet.

Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird selbst bestimmt, was bei eigener Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden soll.

Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung beinhaltet eigene Wünsche zur Betreuung und zur Person der Betreuerin oder des Betreuers. Die Betreuungsabteilung der Amtsgerichte Jülich und Düren sind zuständig für die Bestellung und Überprüfung von Betreuerinnen und Betreuern.
Kreis Düren/Betreuungsbehörde

Beratung zu rechtlicher Betreuung:
Die Betreuungsbehörde des Kreises Düren unterstützt Vollmachtnehmer*innen und gesetzlich bestellte Betreuer*innen. Sie informiert Interessierte, die sich als ehrenamtliche Betreuer*innen engagieren möchten.
Telefon: 0 24 21.22-10 51 941
Internet: www.kreis-dueren.de/betreuungsbehoerde

Die Betreuungsbehörde der Stadt Düren unterstützt Vollmachtnehmer*innen und gesetzlich bestellte Betreuer*innen, die in der Stadt Düren wohnen. Sie informiert Dürener Interessierte, die sich als ehrenamtliche Betreuer*innen engagieren möchten.
Telefon: 0 24 21.22-21 02

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht erhalten Sie bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.
Internet: www.deutschealzheimer.de
Informationsblatt 9 zu Betreuungsrecht