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Der letzte Weg

Gut geplant durch die Bestattungsvorsorge

Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie die entstehenden Kosten absichern und ebenfalls festlegen, wie Ihre Beisetzung nach Ihren Wünschen realisiert werden soll. Es bestehen vielerlei Möglichkeiten zur Vorsorge, z. B. finanziell mit einer Sterbegeldversicherung sowie einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen oder organisatorisch mit einer Verfügung.

Sterbegeldversicherung
Da bei einer Beerdigung immense Kosten entstehen, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ratsam. In der Regel erfolgt die Zahlung des Versicherten in monatlichen Beiträgen an die Versicherung, in Ausnahmen ist auch eine Einmalzahlung möglich. Der Beitrag richtet sich nach Alter des Versicherten, nach Versicherungsbeginn, dem Gesundheitszustand und der Höhe der Versicherungssumme.
Berücksichtigen Sie beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung zusätzlich zu den Kosten der Bestattung auch die zu erwartenden Kosten für z. B. Sarg, Blumenschmuck, Trauerfeier, Trauerredner, Liegeplatz, Grabstein und Grabpflege. Kommt es zum Leistungsfall, d. h. zum Tod des Versicherungsnehmers, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt.

Bestattungsvorsorgevertrag
Vielerorts bieten Bestattungsunternehmen Vorsorgeverträge an, in denen organisatorische Details der Bestattung festgelegt werden und gleichzeitig eine finanzielle Vorsorge getroffen wird. Wenden Sie sich dazu an ein Unternehmen, das Ihre Beisetzung ausführen soll, und besprechen Sie Ihre Vorstellungen zu Art und Ablauf des Begräbnisses bzw. der Trauerfeier. Mit Abschluss des Vertrags und der Begleichung des vereinbarten Betrags über die Bestattungsleistungen schaffen Sie sich und Ihren Angehörigen eine finanzielle Absicherung.
Achten Sie unbedingt darauf, dass das Geld für die Bestattung auf ein Treuhandkonto gelangt. So ist es bei einer Insolvenz des Bestattungsinstituts oder beim Versterben des Bestatters geschützt. Für derartige Fälle ist durch den Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. und durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gegründet worden.

Bestattungsverfügung
Eine sinnvolle Maßnahme, persönliche Wünsche und Vorstellungen im Hinblick auf die eigene Bestattung festzulegen, ist eine entsprechende Verfügung. Eine Bestattungsverfügung können Sie entweder formlos handschriftlich oder mithilfe eines Formulars verfassen. Wichtig ist, das jeweilige Dokument selbst mit Angabe des Datums zu unterschreiben. Eine notarielle Beglaubigung oder eine Bestätigung durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin bekräftigt die Gültigkeit der Angaben. Fixieren Sie in der Bestattungsverfügung neben Anmerkungen zur Art der Bestattung (z. B. Erd-, Feuer- oder Seebestattung) auch Regelungen zur Gestaltung des Grabsteins und der Grabbepflanzung oder den Ablauf der Trauerfeier.
Es ist davon abzuraten, Ihre Wünsche innerhalb eines Testaments festzuhalten, denn eine Bestattung wird nicht zwingend von den Erben organisiert. Auch könnte das Testament erst nach erfolgter Bestattung geöffnet werden. Hinterlegen Sie die Unterlagen dazu an einem Ort, an dem sie im Sterbefall schnell gefunden werden können. Auch das offene Gespräch mit der Familie oder Freunden ist von Bedeutung.

Checkliste: Was ist im Sterbefall zu tun?
Ein enger Angehöriger stirbt, die Hinterbliebenen sind zusätzlich zu Schock und Trauer noch mit vielen organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Diese Checkliste bietet ein wenig Orientierung:
  • Totenschein durch Arzt/Ärztin ausstellen lassen
  • Ein Bestattungsunternehmen kontaktieren. Örtliche Adressen finden sich im Telefonbuch und im Internet. Meist sind die Unternehmen durch Notdienste auch nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Mit dem Bestattungsinstitut kann die Beisetzung geplant und bei der Gemeinde angemeldet sowie das weitere Vorgehen besprochen werden. Bei Bedarf unterstützen die Fachleute auch bei weiteren organisatorischen Dingen, etwa der Erstellung von Grußkarten oder Traueranzeigen in Zeitungen.
  • Standesamt benachrichtigen und Sterbeurkunde beantragen: Zuständig ist in Münster das Standesamt Dieburg, Markt 4 in 64807 Dieburg. Telefon Telefon: 06071 2002-101/102/103/104. Die Anforderung der Sterbeurkunde ist auch online möglich (bitte den QR-Code scannen):
  • Versicherungen, Banken, Krankenkasse etc. informieren und ggf. Verträge kündigen oder umschreiben lassen.
  • Arbeitgeber des/der Verstorbenen benachrichtigen. Ggf. bestehen auch Ansprüche für die Hinterbliebenen aus einer Betriebsrente.
  • Nachlassgericht verständigen: Sollte das Testament nicht ohnehin schon amtlich verwahrt sein, muss es dort abgegeben werden. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen, im Falle von Münster (Hessen) also das Amtsgericht Dieburg: b. d. Erlesmühle 1, 64807 Dieburg, Telefon Telefon: 06071 2030.
  • Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen
Kontakt in der Gemeindeverwaltung Münster
Friedhofsverwaltung
Telefon: 06071 3002-306
E-Mail: friedhof@muenster-hessen.de