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Barrierefreies Münster

Wer durch Krankheit, Unfall oder eine andere Ursache mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen zu kämpfen hat, will dennoch gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen und sein Leben selbstbestimmt gestalten können. Damit dies grundsätzlich möglich ist, hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regelungen erlassen, die einen gewissen Ausgleich ermöglichen sollen. Dadurch sollen Benachteiligungen verringert und Diskriminierungen jeglicher Art vermieden werden. Zu den vielen unterstützenden Maßnahmen gehören z. B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilnahme am Arbeits- und Gemeinschaftsleben sowie zur Sicherung des Unterhalts.
Bei Schwerbehinderten greift ein besonderer Kündigungsschutz, sie haben Anspruch auf Zusatzurlaub oder erhalten Sonderrechte im öffentlichen Personennahverkehr.

Um allerdings bestimmte Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist ein offizieller Nachweis erforderlich. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Der Grad der Behinderung wird durch einen Amtsarzt individuell eingestuft. Der Schwerbehinderten-Ausweis, ein offizielles Dokument, gibt den exakten Grad der Behinderung an und enthält Angaben zu den speziellen gesundheitlichen Merkmalen des Inhabers.

Eingliederungshilfe

Dabei handelt es sich um eine Geld- oder Sachleistung, durch die Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können sollen. Grundsätzlich ergeben sich laut Gesetz vier verschiedene Bereiche der Leistungen:
  • Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Hilfen zu Ausbildung, Studium oder im Berufsleben
  • Hilfen bei medizinischer Rehabilitation
Eingliederungshilfe
Internet: www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/soziales-und-teilhabe/eingliederungshilfe-egh

Informationen
Seit dem 01.01.2020 haben sich die zuständigen Stellen geändert! Fragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung nach den aktuellen Ansprechpartnern.

Rehabilitation

Die Rehabilitation zielt darauf ab, beeinträchtigte Personen wieder in das Alltagsleben zu integrieren und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen abzumildern bzw. vor einer Verschlechterung zu bewahren. Dazu gehören unter anderem Massagen, Heilbäder, Krankengymnastik sowie Ergotherapie oder psychotherapeutische Gespräche. Neben einer medizinischen Behandlung können auch Ernährungsberatung, Bewegungstherapie oder Entspannungsübungen für eine Rehabilitation in Anspruch genommen werden.

Informationen und Leistungen erhalten Betroffene unter anderem bei den gesetzlichen Krankenkassen, bei der Bundesagentur für Arbeit, über die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder bei Trägern für Kriegsopferversorgung, öffentlicher Jugendhilfe und den Sozialhilfeträgern.

Mehr Infos Unter
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html

Behindertenberatung

Rund 18 Prozent der Einwohner*innen Münsters haben eine Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht, also einen "Grad der Behinderung" (GdB). Und dabei sind nur die Personen berücksichtigt, die bei einem Versorgungsamt eine Feststellung beantragt haben, nicht all diejenigen, die vielleicht sogar pflegebedürftig sind, aber noch niemals einen Antrag gestellt haben. Darunter befinden sich nicht nur Ältere, sondern auch viele junge Menschen mit Beeinträchtigungen jeglicher Art. Es handelt sich also um eine große Bevölkerungsgruppe, deren Wünsche und Bedürfnisse in der Gesellschaft gehört und berücksichtigt werden müssen. Seit einigen Jahren hat Münster eine ehrenamtliche Behindertenbeauftragte, die für Fragen und Anregungen rund um das Thema zur Verfügung steht. Sie bietet regelmäßige (Telefon-)Sprechstunden an, die aktuellen Termine sind der örtlichen Presse zu entnehmen.

Monika Grimm
Mobil: 01709516088
E-Mail: sbb@muenster-hessen.de