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Föhrden-Barl

Gemeinde
25563 Föhrden-Barl

Bürgermeister: Hans Jochen Hasselmann
Waldfrieden 1
Telefon: 04822 5987
Handy: 0172 4122364
E-Mail: foehrden-barl@gemeinden-amtbbl.de
Internet: www.foehrden-barl.de

Föhrden-Barl liegt an der westlichen Grenze des Amtsbereiches Bad Bramstedt-Land direkt an der Bundesstraße 206.

Die Ortsteile Föhrden und Barl der rund 300 Einwohner/-innen zählenden Gemeinde sind durch den Verlauf der Bramau getrennt, aber verkehrsmäßig durch zwei Brücken miteinander verbunden. Der Nachweis für eine frühe Besiedlung des Raumes sind steinzeitliche Funde, die beiden Hügelgräber und Funde von Urnen aus der jüngeren Bronzezeit.

Das Gemeindegebiet umfasst 923 ha und ist überwiegend landwirtschaftlich strukturiert. Die 10 bäuerlichen Vollerwerbsbetriebe wirtschaften hauptsächlich in der Milcherzeugung und im Ackerbau.

Der Nachbarort Wrist im Kreis Steinburg bietet sich als Einkaufsort, zur ärztlichen Versorgung und mit seiner Bahnstation (Hamburg - Neumünster) an und wird von den Föhrden-Barlern aufgrund seiner Nähe gerne genutzt.

Der Imbiss an der B 206 ist nicht nur bei den LKW-Fahrer/-innen wegen der guten Parkmöglichkeiten eine Anlaufstation, auch die sonstigen Gäste und Dorfbewohner/-innen kehren gern dort ein.
Die Kinder gehen in die Grundschule in Hitzhusen und in die weiterführenden Schulen in Bad Bramstedt.

Nach Aufgabe der Gastwirtschaften in den Ortsteilen wurde 1998 das Dorfgemeinschaftshaus "Bramauhus" errichtet. Dabei wurde ein großer Teil der Bauausführung durch Eigenleistung der Dorfgemeinschaft erbracht. So ist an einem zentralen Platz mitten im Dorf an der Bramau für die Einwohner/-innen und die Freiwillige Feuerwehr eine Begegnungsstätte und Raum für die Unterbringung der Feuerwehr-Gerätschaften geschaffen worden. Die Freiwillige Feuerwehr ist im Gemeindewesen unverzichtbar. Wo eine helfende Hand benötigt wird, ist auf Hilfe Verlass.

Zur Gewässerpflege der Bramau und zur Freizeitgestaltung wurde der "Angelverein Föhrden-Barl" gegründet. Die Niederwildjagd der Gemeindefläche ist von den Besitzer/-innen an ortsansässige Jäger/-innen verpachtet, die sich zu einer Jagdgemeinschaft zusammengeschlossen haben.