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Schiedsamt

Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger wichtigen strafrechtlichen und in nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Schiedspersonen sind zuständig, falls das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, im Rahmen des Privatklageverfahrens in den Strafsachen u.a. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung.

In vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind sie obligatorisch zuständig, wenn der Geldwert 750,- € nicht übersteigt sowie bei allen nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten z. B. Abstand von Bäumen und Sträuchern, Hecken, Grenzbaum.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt, es entlastet die Landesjustiz und trägt dazu bei, die früher vor dem Amtsgericht ausgetragenen Streitigkeiten durch vorgerichtliche Konfliktlösung und Streitschlichtung kostengünstig beizulegen. Die Schiedspersonen (Schiedsfrau oder Schiedsmann) sind Mediatoren (Mittler), sie sind daher Strafschlichter und keine Richter.

Örtlich zuständig ist immer die Schiedsperson am Wohnsitz des Antraggegners. Für den Schiedsamtsbezirk Bad Bramstedt-Land sind folgende Schiedsleute zuständig:

Schiedsmann
Thomas Mielke

Stapelskamp 2a
25563 Föhrden-Barl
Telefon: 04822/70815
E-Mail: thomas.mielke@posteo.de

Stellvertretender Schiedsmann
Jochen Albertsen
Hauptstraße 1
24576 Bimöhlen
Telefon: 04192/6955
Mobil: 0175/2232834