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Schiedsamt

Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger wichtigen strafrechtlichen und in nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Schiedspersonen sind zuständig, falls das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, im Rahmen des Privatklageverfahrens in den Strafsachen u. a. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung.

In vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind sie obligatorisch zuständig, wenn der Geldwert 750 € nicht übersteigt sowie bei allen nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten z. B. Abstand von Bäumen und Sträuchern, Hecken, Grenzbaum.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt, es entlastet die Landesjustiz und trägt dazu bei, die früher vor dem Amtsgericht ausgetragenen Streitigkeiten durch vorgerichtliche Konfliktlösung und Streitschlichtung kostengünstig beizulegen. Die Schiedspersonen (Schiedsfrau oder Schiedsmann) sind Mediatoren (Mittler), sie sind daher Strafschlichter und keine Richter.

Örtlich zuständig ist immer die Schiedsperson am Wohnsitz des Antraggegners.

Für den Schiedsamtsbezirk Bad Bramstedt-Land sind folgende Schiedsleute zuständig:

Schiedsmann Thomas Mielke
Stapelskamp 2 a, 25563 Föhrden-Barl
Telefon: 04822 70185
E-Mail: thomas.mielke@posteo.de

Stellv. Schiedsmann Jochen Albertsen
Hauptstr. 1, 24576 Bimöhlen
privat: 04192 6955
Mobil: 0175 2232834

Befindet sich der Wohnsitz des Antraggegners außerhalb des Amtsbereiches Bad Bramstedt-Land, können Sie auf der Homepage www.bds-schleswig-holstein.de unter dem Stichwort "Ihr Schiedsamt" anhand der dort aufgeführten Adressliste ersehen, welche Schiedsperson zuständig ist.

Weitergehende Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie auch auf der Homepage des Amtes Bad Bramstedt-Land unter: www.amt-bad-bramstedt-land.de