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X. Wohngeldangelegenheiten

Bei vielen Geringverdienern oder Beziehern von niedrigen Renten ist die Wohnungsmiete der größte Posten im Haushaltsbudget. Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Mieter*innen von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümer*innen. Das Wohngeld wird demnach als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet.

Das Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und von der Höhe der monatlichen Miete bzw. Belastung. Hierbei sind Miethöchstbeträge und Gesamteinkommensgrenzen zu berücksichtigen. Die Berechnung über die Höhe des Wohngeldes erfolgt daher immer individuell.

Bezieher von Grundsicherungsleistungen sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Das Wohngeld ist hierbei eine vorrangige Leistung und kann ebenfalls dazu beitragen, den Antrag auf Sozialhilfeleistungen zu vermeiden.

Es lohnt sich daher unter Umständen einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Die Mitarbeiter des Stabsstelle Soziales der Stadtverwaltung beraten Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Unterlagen hierfür benötigt werden, unterstützen Sie unter Umständen bei der Antragstellung und leiten die Anträge zuständigkeitshalber an den Kreis Bergstraße zur Bearbeitung weiter.

Für Kontaktaufnahme zur Stabsstelle Soziales:
Telefon: 06206 935472
E-Mail: soziales@lampertheim.de