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VII. Landesblindengeld

Das Landesblindengeld dient dazu, Mehraufwendungen auszugleichen, die durch die Blindheit entstehen. Das einkommens- und vermögensunabhängige Landesblindengeld erhalten Menschen mit einem anerkannten Sehrest von höchstens 2 %. Volljährige blinde Menschen erhalten 658,27 €. Minderjährige blinde Menschen erhalten 383,37 €.
Wesentlich sehbehinderte erwachsene Menschen mit einem Sehrest von maximal 5 % erhalten 30 % dieses Betrages, also z. Zt. Für Erwachsene monatlich 197,48 €. Minderjährige erhalten 115,01 €.
Eine Kürzung des Blindengeldes erfolgt, wenn blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen in einer Einrichtung aufgenommen werden (Krankenhaus, Heim usw.).
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 ebenfalls teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Auf das Blindengeld sind die Leistungen voll anzurechnen, die wegen der
Blindheit oder Sehbehinderung bereits von einer anderen Stelle erbracht werden.

Nähere Informationen erhalten Sie auch im Internet auf den Seiten des Landeswohlfahrtverbandes Hessen:
Internet: www.lwv-hessen.de/leben-wohnen/leben-mit-blindheit/blindengeld/

Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Kölnische Straße 30, 34117 Kassel
Internet: www.lwv-hessen.de

Anträge werden aufgenommen und an den LWV weitergeleitet beim

Magistrat der Stadt Lampertheim
Stabsstelle Soziales
Frau Zintel-Andres
Zimmer 104, Haus am Römer
Domgasse 2- 4, 68623 Lampertheim
Telefon: 06206 935-210
E-Mail: jennifer. zintel-andres@lampertheim.de