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V. Testamentsfragen

Sie möchten im Todesfall Ihr Vermögen anders
verteilen, als es nach dem Gesetz vorgesehen ist? Dann empfiehlt es sich, ein Testament zu errichten. Für das Testament gelten strenge Formvorschriften. Werden diese nicht beachtet, ist es ungültig. Der gesamte Text des Testaments muss von Ihnen handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Es ist nicht möglich (wenn das Testament gültig sein soll), den Text (auch nur teilweise) mit der Schreibmaschine zu schreiben oder ihn einer Person zu diktieren.

Um eine präzise Formulierung und eine Ihrem Willen vollständig entsprechende Regelung zu gewährleisten, ist zu empfehlen, die Beratung und Beurkundung durch einen Notar in Anspruch zu nehmen. Jedes Testament, auch eines, das Sie ohne die Hilfe eines Notars geschrieben haben, kann übrigens gegen eine Hinterlegungsgebühr beim Amtsgericht zur amtlichen Verwahrung hinterlegt werden.