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IV. Prozesskostenhilfe

Im täglichen Leben kann es vorkommen, dass rechtliche Probleme auftreten, bei denen ein fachlicher Rat nötig ist, etwa bei Schadensersatzforderungen, Mietstreitigkeiten oder Erbschaftsangelegenheiten. Nicht jeder ist finanziell in der Lage, sich hierfür einen Rechtsanwalt zu nehmen. Deswegen besteht die Möglichkeit im Rahmen des Prozesskostenhilfegesetzes und des Beratungshilfegesetzes einen Antrag auf Übernahme der Prozesskosten bzw. Rechtsanwaltskosten zu stellen.
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichend Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein.

Es gibt folgende Möglichkeiten
  • Sie gehen zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt und der Sie dann juristisch vertritt.
  • Sie stellen selbst beim zuständigen Amtsgericht bei der dortigen Rechtsantragsstelle einen Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
  • Sie können sich den Antrag auch online im Internet herunterladen