Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

3.7 Wirtschaftliche Sicherung der Familie

3.7 Wirtschaftliche Sicherung der Familie und des Kindes

Bundes-Elterngeld und Kindergeld sind Sozialleistungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Familie, die unmittelbar nach Geburt beantragt werden. Bundes-Elterngeld ist einkommensabhängig. Wird Unterhalt für das Kind nicht oder nur teilweise gezahlt, kann man bei der Unterhaltsvorschusskasse im Zeitraum ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs des Kindes insgesamt bis zu 72 Monate Unterhaltsvorschuss erhalten.

Ist die Familie oder der Haushalt von Sozialhilfebedürftigkeit bedroht, weil die vorhandenen Einkünfte durch den Bedarf des Kindes nicht mehr zu Absicherung des Existenzminimums der Familie ausreichen, kann Kinderzuschlag helfen, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu vermeiden. Kinderzuschlag ist keine Kindergelderhöhung, sondern eine eigene Sozialleistung, die helfen soll, die Sozialhilfebedürftigkeit des Gesamthaushaltes zu vermeiden.

Formulare und Antragsabgabe (Keine Leistungsberatung)
Große Kreisstadt Hockenheim - Sozialamt
Rathausstraße 1
Frau Sarah Bibicaj
Telefon: 06205 212411
E-Mail: s.bibicaj@hockenheim.de

Frau Karin Kimling
Telefon: 06205 212412
E-Mail: k.kimling@hockenheim.de
Termine telefonisch oder online über Internet: www.hockenheim.de buchen

Bundesagentur für Arbeit Stützpunkt Familienkasse
Czernyring 22/11, 69115 Heidelberg
Telefon: 0800 45555-30
E-Mail: familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

L-Bank Baden-Württemberg Familienförderung
Schlossplatz 12, 76131 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645471
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de