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3.0 Pflegebedürftigkeit & Pflegeversicherung

Definition Pflegebedürftigkeit
Seit dem Jahr 1995 gibt es bereits die gesetzliche Pflegeversicherung zusammengefasst im Sozialgesetzbuch XI.

"Pflegebedürftig (...) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - und mindestens in der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen." [BMG, 07.03.2017]

Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI

Wird das Pflegegeld bezogen und die/der Pflegebedürftige von Privatpersonen versorgt, besteht die Verpflichtung gegenüber der Pflegekasse in einem bestimmten Intervall (abhängig vom Pflegegrad) einen Beratungsbesuch (nach §37 Abs.3 SGB XI) nachzuweisen. Dieser kann von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden.

Über die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung informieren ebenso die Pflegeberater*innen der Pflegekassen, die Compass Private Pflegeberatung für Privatversicherte und der Senioren- & Pflegestützpunkt.

Private Pflegeberatung
Die Compass Private Pflegeberatung GmbH bietet kostenfrei und unabhängig Pflegeberatung auf zwei Wegen für privat Pflegeversicherte: Die telefonische Pflegeberatung steht allen Ratsuchenden offen und ist unter der gebührenfreien Servicenummer bundesweit zu erreichen. Auf Wunsch wird eine Pflegeberatung vor Ort in der eigenen Häuslichkeit vermittelt.

Telefon: 0800 1018800 (bundesweite Nummer)

Pflegeberatung vor Ort
Regionalbüro Hannover
Telefon: 0221 93332221
E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de
Internet: www.compass-pflegeberatung.de