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5.2 Testament

Mit einem Testament wird sichergestellt, dass der Nachlass nach den Wünschen des Verstorbenen verteilt wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen.
  • Eigenhändiges geschriebenes Testament: Hierfür muss der gesamte Text eigenhändig niedergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum versehen und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Das Testament kann zu Hause verwahrt werden oder sicherheitshalber bei einem Notar hinterlegt werden.

  • Gemeinsames Testament von Ehegatten: Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in eigenhändiger oder notarieller Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte handschriftlich niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben.

  • Notariell aufgesetztes Testament: Das öffentliche vor dem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten Verfügung aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können dann in der Regel nicht aufkommen