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2.6 Grundsicherung/Steinhagen-Pass

  • Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung beantragen.
  • Bei geringem Einkommen können Sie den Steinhagen-Pass beantragen.
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Soziale Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB XII), auch Grundsicherungsleistungen oder die Hilfe zum Lebensunterhalt genannt, dienen dazu, den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern, sollte die nachfragende Person dazu nicht selbst in der Lage sein. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und befristet bzw. dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. Als voll und dauerhaft erwerbsgemindert gelten auch Personen, die ihre Altersgrenze erreicht haben. Die Leistungen müssen beantragt werden.

Bestehen bei Ihnen weitere Fragen zum Leistungsbezug?
Dann kontaktieren Sie die Mitarbeiterinnen für Angelegenheiten rund um Sozialleistungen im Rathaus:
Bianca Kersting
Rathaus, Zimmer 106
Telefon: 05204 997-106
E-Mail: bianca.kersting@steinhagen.de

Svetlana Scheermann
Rathaus, Zimmer 107
Telefon: 05204 997-105
E-Mail: svetlana.scheermann@steinhagen.de