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2.4 Schwerbehindertenausweis

Zuständig für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ist der Kreis Gütersloh, Abteilung
Soziales -Schwerbehindertenrecht- 33324 Gütersloh
Internet: www.kreis-guetersloh.de

Den Antrag bekommen Sie hier:
Gemeinde Steinhagen
Bürgerberatung
Telefon: 05204 997-112 bis 05204 997-116

Unterstützung beim Ausfüllen:
Generationenbüro
Regina Fleer-Meyer
Telefon: 05204 997-207, Zimmer 204