Sicherheit und Unterstützung zu Hause
Essen auf Rädern
Dieser Menü-Bringdienst wird von sozialen Einrichtungen, Hilfsorganisationen und auch Privatunternehmen angeboten. Er richtet sich vor allem an ältere Menschen, die sich ihre Mahlzeiten nicht mehr selbst zubereiten können oder wollen. Geliefert werden normale Hauptmahlzeiten, die meist wöchentlich aus einem Angebot gewählt werden können. Viele Anbieter haben inzwischen zusätzlich Vorsuppen, Salate, Desserts u. v. m. in ihren Lieferumfang aufgenommen. Bei den meisten Bringdiensten stehen auch spezielle Schon- bzw. Diätkost, Vollwert- oder vegetarische Gerichte auf der Speisekarte.
Haushaltsdienste
Professionelle oder ehrenamtliche Organisationen bzw. Wohlfahrtsverbände, kirchliche Institutionen und Vereine bieten ein breites Spektrum entsprechender Dienstleistungen an. So ist von der Hilfe im Haushalt, der Erledigung von Einkäufen, Unterstützung bei der Gartenpflege, bei kleineren Reparaturen und der Begleitung zu Arztbesuchen bis hin zur Hilfe bei Behördengängen jede denkbare Unterstützung erhältlich.
Fahrdienst
Die Alternative zu Bus, Bahn und PKW sind Fahrdienste verschiedener Organisationen, die Senioren sicher ans gewünschte Ziel bringen. So stellen sie sicher, dass der gewohnte Anspruch an Flexibilität beibehalten werden kann. Bei vielen Anbietern besteht auch die Möglichkeit des Transports von Rollator oder Rollstuhl. Je nach Gesundheitszustand und körperlicher Verfassung ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich.
Ausländische Haushaltshilfen
Auf Grundlage der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die für alle Mitgliedsstaaten der EU gilt, dürfen Staatsangehörige dieser Länder wie deutsche Arbeitskräfte von einem deutschen Haushalt angestellt werden.
Es bestehen diverse Möglichkeiten:
Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit - Der Haushalt wird Arbeitgeber, indem er die Haushaltshilfe selbst anstellt und in Erfüllung seiner Arbeitgeberpflicht die Abwicklung sämtlicher Formalitäten übernimmt (zum Arbeitsvertrag, zu Sozialabgaben, Steuern etc.). Die Einhaltung der Regeln des Arbeitsschutzes sollte selbstverständlich sein, z. B. Einhaltung der Arbeitszeit an Werktagen von höchstens acht Stunden (maximal 48 Stunden pro Woche), tägliche Mindestruhezeit von elf Stunden, wöchentlich ein freier Tag sowie Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen. Dass die Zahlung des in Deutschland geltenden Mindestlohns keinesfalls unterschritten werden darf, versteht sich von selbst.
Eine Agentur aus einem EU-Mitgliedsstaat vermittelt eine bei ihr angestellte Kraft - Die Agentur ist Arbeitgeber und somit zuständig für alle Formalitäten, sogar für eine Urlaubsvertretung. Der Haushalt vor Ort sollte sich allerdings belegen lassen, dass die Haushaltshilfe legal bei der Agentur angestellt ist.
Betreuungskraft, die in Deutschland und/oder einem EU-Staat ein Gewerbe angemeldet hat und auf selbstständiger Basis arbeitet - Auch hier sollte sich der Haushalt überzeugen, dass tatsächlich eine Gewerbeanmeldung besteht. Es muss ausgeschlossen werden, dass eine illegale Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Ärztliche Notfallzentrale Neustadt/Weinstraße
Telefon: 06321 19292
Augenklinik Ludwigshafen
Telefon: 0621 5033054
BG-Unfallklinik Ludwigshafen
Telefon: 0621 68100
DRK-Rettungsleitstelle
Telefon: 19222
Feuerwehr-Notruf
Telefon: 112
Frauenhaus Neustadt
Telefon: 06321 2603
Frauenhaus Bad Dürkheim
Telefon: 06322 8588
Gemeindewerke Haßloch (Bereitschaftsdienst)
Telefon: 06324 980005
Gift-Informationszentrale Mainz
Telefon: 06131 19240
Kinderklinik Landau
Telefon: 06341 170
Kinder- und Jugendtelefon
Telefon: 0800 1110333
Notruf und Beratung für Frauen und Mädchen bei Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt, Speyer
Telefon: 06232 28833
Polizei-Notruf
Telefon: 110
Polizeiinspektion Haßloch
Telefon: 06324 933-0
Telefonseelsorge
Telefon: 0800 1110222
"Weißer Ring" e. V., Außenstelle Neustadt/Weinstraße - Bad Dürkheim - Hilfe für Kriminalitätsopfer
Telefon: 0151 55164651
Seniorenzentrum "Rebental" in Haßloch (24-Stunden-Notaufnahme)
Telefon: 06324 87000