Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Assistieren in der ärztlichen Sprechstunde • Mitwirken bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen • Ausgeben von Rezepten nach Absprache mit dem Arzt • Beraten und Betreuen von Patienten (u. a. Informieren über Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge; Organisieren von Serviceleistungen wie z. B. Recall-System zur Erinnerung an Impftermine) • Vorbereiten und Sterilisieren der Instrumente, Geräte und Apparaturen • Durchführen von Laborarbeiten • Dokumentieren der Ergebnisse • Erledigen organisatorischer, kaufmännischer und verwaltender Arbeiten (z. B. Vergeben von Terminen; Anlegen und Pflegen von Patientenakten; vorschriftsmäßiges Lagern des Praxisbedarfs an Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln; Erledigen des Schriftverkehrs wie Arzt- und Überweisungsschreiben; Abrechnen der Leistungen mit den Krankenkassen; Durchführen von Quartalsabrechnungen; ggf. Pflegen der Praxis-Homepage; Übernehmen von Aufgaben im Qualitätsmanagement) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Arztpraxen aller Fachgebiete, Krankenhäuser und andere Institutionen des Gesundheitswesens, medizinische Labore, betriebsärztliche Abteilungen von Unternehmen sowie Gesundheitsämter. Bewerberprofil: Gute Noten in Biologie, Chemie, Mathematik und Deutsch • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Kontaktbereitschaft • Einfühlungsvermögen • Psychische Stabilität • Verschwiegenheit • Merkfähigkeit • Organisationstalent • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Bereich Freie Berufe (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 52 (m/w/d) Medizinischer Fachangestellter © Tyler Olson - Fotolia.com 42
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