Ausbildungsatlas Oberfranken

Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Herstellen fahrzeugspezifischer Bauteile für den Außen- und Innenbereich von Freizeitfahrzeugen (u. a. Mitwirken bei Entwurf und CAD-gestützter Konstruktion von Bauteilen für Serienmodelle und Prototypen; Programmieren von CNC-Maschinen anhand technischer Unterlagen; Nachbearbeiten von Bauteilen) • Durchführen von Montagearbeiten (u. a. Befestigen von Böden auf Fahrgestellen; Verlegen von Elektrokabeln, Wasser-, Gasleitungen; Montieren von Tanks, Duschen, Waschbecken; Verschrauben von Boden, Wänden und Dach; Einbauen von Türen und Fenstern; Montieren von Mobiliar; Anbringen von Fahrzeugbeleuchtung, Stromanschlüssen und Zusatzeinrichtungen wie Solaranlagen, Satellitenantennen, Bugkästen) • Ausführen von Wartungs- und Reparaturarbeiten (u. a. Prüfen der Flüssiggas- und Klimasysteme in festgelegten Abständen; Aufspielen von Updates von Steuer- und Assistenzsystemen) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Caravan- und Reisemobilhersteller, Caravan- und Reisemobilhändler mit angeschlossener Werkstatt, Caravan- und Reisemobilvermieter mit angeschlossener Werkstatt, Betriebe, die individuelle Auf- und Innenausbauten anbieten, sowie Betriebe der Zulieferindustrie. Bewerberprofil: Gute Noten in Werken/Technik, Mathematik, Physik • Technisches Verständnis • Figural-räumliches Denken • Handwerkliches Geschick • Gute Auge-Hand-Koordination • Sorgfalt • Teamfähigkeit • Selbstständiges Arbeiten • Konzentrationsfähigkeit Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel sowie im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 50 (m/w/d) Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 31

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==