Ausbildungsatlas Oberfranken Ost

Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. Konzipieren von Systemen für Energieversorgung und Gebäudetechnik nach Kundenanforderungen • Installieren der Anlagen und Komponenten (z. B. Energieversorgungseinrichtungen, Antriebe, Schalt-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen, Empfangs- und Kommunikationsanlagen, Beleuchtungsanlagen sowie Datennetze, Telekommunikationsendgeräte und -anlagen) • Einstellen und Dokumentieren von Funktions- und Leistungsmerkmalen • Montieren von Anlagen zur Ersatzstromversorgung und zur dezentralen Energiegewinnung (z. B. Fotovoltaikanlagen) • Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleiteinrichtungen samt zugehöriger Software • Erstellen und Installieren von Steuerungsprogrammen • Warten der Anlagen (z. B. Prüfen von Funktionen, Betriebssicherheit sowie Energieeffizienz; Analysieren von Störungen und Beheben von Fehlern) • Einweisen der Kunden in den Gebrauch der Anlagen • Dokumentieren erledigter Arbeiten Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich u. a. in Unternehmen des Elektrotechnikerhandwerks und Betrieben der Immobilien- und Gebäudewirtschaft (z. B. im Facility-Management oder bei Hausmeisterdiensten) Bewerberprofil: Gute Noten in Physik, Mathematik, Werken/Technik, Informatik • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Räumliches Vorstellungsvermögen • Selbstständiges Arbeiten • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre (m/w/d) Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik Ausbildungsangebote Seite: 39 23

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