Ausbildungsatlas Landkreis Neu-Ulm, Ulm & Umgebung

Empfangsabteilung: Entgegennehmen von Reservierungswünschen, Führen von Zimmerbelegungsplänen • Service/Kasse: Eindecken der Restauranttische, Servieren von Speisen, Erstellen von Abrechnungen, Kassieren • Büfett: Ausgeben der Speisen und Getränke an das Servierpersonal, Zubereiten einfacher Speisen • Stewarding: Anleiten des Küchenhilfs- und Reinigungspersonals, Verwalten und Ausgeben von Geschirr, Gläsern und Bestecken • Etagenservice: Entgegennehmen telefonischer Bestellungen, Servieren im Hotelzimmer • Housekeeping: Organisieren und Kontrollieren der Aufräum- und Reinigungsarbeiten, Verwalten der Wäschebestände • Einkauf/Lager: Ermitteln des Waren- und Materialbedarfs, Auswerten von Angeboten • Büro/Sekretariat: Erledigen der Korrespondenz mit Gästen und Geschäftspartnern, Verwalten des Posteingangs, Abwickeln des Zahlungsverkehrs, Führen der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Mitwirken bei der Personalplanung Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich u. a. in Hotels, Gasthöfen, Pensionen sowie in Restaurants und Cafés, in Cateringbetrieben oder in Kurkliniken. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Deutsch, Englisch und in weiteren Fremdsprachen, Hauswirtschaftslehre • Kommunikationsfähigkeit • Serviceorientierung • Interkulturelle Kompetenz • Organisationstalent • Kaufmännische Befähigung Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Gastgewerbe, Ausbildungsbereich Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 78 (m/w/d) Hotelfachmann © Zoran Zeremski - AdobeStock.com Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! 46

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