Ausbildungsatlas Landkreis Neu-Ulm, Ulm & Umgebung

Erbringen hauswirtschaftlicher Dienst- und Versorgungsleistungen sowie personenbezogenes Betreuen von Einzelpersonen und Gruppen • Erstellen eines Haushaltsplans • Durchführen hauswirtschaftlicher Tätigkeiten (z. B. Beschaffen und Einsetzen von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit; Zubereiten und Servieren von Speisen und Getränken; Reinigen und Pflegen von Räumen, Wohnumfeld sowie von Wäsche und Kleidung; Versorgen von Haustieren; Pflege des Gartens) • Interdisziplinäres Zusammenarbeiten mit Mitarbeitern aus angrenzenden Zuständigkeitsbereichen • Spezialisierung in einem der drei Schwerpunkte: Personenbetreuende Dienstleistungen, Serviceorientierte Dienstleistungen, Ländlich-agrarische Dienstleistungen Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich u. a. in Einrichtungen der Alten-, Kinder-, Jugend-, Familienhilfe, in Krankenhäusern, Kur- und Reha-Kliniken, in Beherbergungsbetrieben, in Tagungs- und Bildungshäusern, bei Cateringunternehmen und Kantinenbetrieben, in Kindergärten und -tagesstätten, in Privathaushalten sowie in landwirtschaftlichen Unternehmen. Bewerberprofil: Gute Noten in Hauswirtschaftslehre, Deutsch, Mathematik • Sorgfalt • Handgeschick • Selbstständiges Arbeiten • Kommunikationsfähigkeit • Organisationstalent • Kaufmännische Befähigung Ausbildungsart: Duale Ausbildung in den Bereichen Hauswirtschaft und Landwirtschaft (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 78 (m/w/d) Hauswirtschafter © White bear studio - AdobeStock.com Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. 44

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