Ausbildungsatlas Landkreis Neu-Ulm, Ulm & Umgebung

Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Analysieren bestehender Arbeits- und Geschäftsprozesse nach informationstechnischen Kriterien • Identifizieren und Beheben von Schwachstellen • Erkennen von Optimierungs- bzw. Anpassungsmöglichkeiten, z. B. hinsichtlich kommunikations- oder informationstechnischer Lösungen • Ermitteln und Aufbereiten von Daten und Kennzahlen unter Berücksichtigung des Datenschutzes • Entwickeln und Umsetzen informations- bzw. telekommunikationstechnischer Lösungen • Durchführen von Projektplanung und -abwicklung • Installieren, Warten und Verwalten von Systemen bzw. Rechnernetzen • Implementieren und konfigurieren informations- und telekommunikationstechnischer Systeme • Verknüpfen von Soft- und Hardware • Durchführen von Testläufen und Beheben von Fehlern • Prüfen der IT-Sicherheit (ggf. Angriffspunkte für externe Angriffe identifizieren und Gegenmaßnahmen ergreifen) • Sicherstellen des Datenschutzes • Inbetriebnahme und Betreuen von Systemen bzw. Lösungen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Unternehmen der IT-Branche, ITAbteilungen von Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie die öffentliche Verwaltung. Bewerberprofil: Gute Noten in Informatik, Mathematik, Englisch • Räumliches Vorstellungsvermögen • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Abstrakt-logisches Denken • Sorgfalt • Kreativität • Geduld • Kunden- und Serviceorientierung • Organisationstalent Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 80 (m/w/d) Fachinformatiker Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse © antoniodiaz - shutterstock.com Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe unterliegt keiner einheitlichen Regelung, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Sie variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie Branche, Region des Firmensitzes, Ausbildungsjahr und Lebensalter des Azubis. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese beschreibt die Ausbildungsvergütung als die dem Azubi vom ausbildenden Betrieb zu zahlende Vergütung, die sich mit fortschreitender Berufsbildung mindestens jährlich erhöht. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Sozialabgaben und Steuern zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule und Ausbildungsvergütung? Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, so dass der Ausbildungsbetrieb für die praktische Arbeit ein Ausbildungsentgelt zahlt. Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe unterliegt keiner einheitlichen Regelung, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Sie variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie Branche, Region des Firmensitzes, Ausbildungsjahr und Lebensalter des Azubis. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese beschreibt die Ausbildungsvergütung als die dem Azubi vom ausbildenden Betrieb zu zahlende Vergütung, die sich mit fortschreitender Berufsbildung mindestens jährlich erhöht. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Sozialabgaben und Steuern zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule und Ausbildungsvergütung? Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, so dass der Ausbildungsbetrieb für die praktische Arbeit ein Ausbildungsentgelt zahlt. 31

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