Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Erstellen digitaler Medien und Printmedien • Zusammenfügen von Text, Bild, Grafik sowie ggf. Ton und Video • Fachrichtungen: Designkonzeption: Entwickeln von Gestaltungsideen f. Medienprodukte • Erstellen von Konzeptionen sowie Prototypen • Aufbereiten der Konzeptionen und Prototypen f. die Weiterverarbeitung • Digitalmedien: Gestalten von Medienprodukten • Entwerfen v. Animationen • Programmieren digitaler Medien unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit • Printmedien: Gestalten v. Medienprodukten • Aufbereiten v. Produktionsdaten f. den Druck und die medienneutrale Verwendung • Ausgeben v. Druckdaten • Projektmanagement: Beraten v. Kunden zur Gestaltung v. Medienprodukten • Übernehmen kaufm. u. organisatorischer Aufgaben bei der Auftragsabwicklung Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich u. a. in Werbe- und Multimediaagenturen, Druckereien, Designstudios, Unternehmen der Druck- und Medienwissenschaft, Marketingabteilungen größerer Unternehmen, Fotolabors und bei Herstellern von Online-Medien. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Wirtschaft, Deutsch, Kunst, Englisch • Kreativität • Sinn für Ästhetik • Zeichnerische Fähigkeiten • Räumliches Vorstellungsvermögen • Selbstständiges Arbeiten • Sorgfalt • Organisationstalent • Kommunikationsfähigkeit • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Medien- und Kommunikationsbranche, Ausbildungsbereiche Industrie und Handel sowie Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 25 (m/w/d) Mediengestalter Digital und Print Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 60
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