Ausbildungsatlas Bodenseekreis & Landkreis Konstanz

Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Begleiten von Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung aller Altersstufen zur Stärkung der Eigenständigkeit im Alltag (Inklusion) • Pädagogisches, lebenspraktisches und pflegerisches Unterstützen und Betreuen • Sorgen für Hygiene und Bekleidung • Ausführen hauswirtschaftlicher Tätigkeiten • Dokumentieren der Maßnahmen, Hilfe- und Begleitprozesse (z. B. Medikamentengabe, Tagesabläufe oder besondere Vorkommnisse) • Fördern der individuellen Entwicklung (z. B. Organisieren und Durchführen pädagogischer und therapeutischer Maßnahmen; Unterstützen bei der beruflichen Eingliederung) • Unterstützen, Anregen und Umsetzen von Hobby- und Freizeitaktivitäten Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Tagesstätten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, ambulanten Diensten, in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, in Kindertageseinrichtungen und an Schulen. Bewerberprofil: Vorbildung variiert je nach Bundesland • Gute Noten in Deutsch, Kunst/Musik/Werken, Ethik, Pädagogik/Psychologie, Hauswirtschaftslehre • Verantwortungsbewusstsein • Selbstständiges Arbeiten • Teamfähigkeit • Diskretion • Einfühlungsvermögen • Psychische Belastbarkeit • Konfliktfähigkeit • Durchsetzungsvermögen • Organisationstalent • Pädagogisches Geschick Ausbildungsart: Aus- bzw. Weiterbildung an Berufsfachschulen und Praxisteil an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (landesrechtlich geregelt) Zeitraum: Vollzeit 2–3 Jahre, Teilzeit 3–5 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 38, 40 (m/w/d) Heilerziehungspfleger 25

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