Ausbildungsatlas Landkreise Oberallgäu, & Lindau, Stadt Kempten

Steuern und Überwachen von Produktionsanlagen zur Verarbeitung mineralischer Rohstoffe zu Baustoffen • Starten des automatisch gesteuerten Produktionsablaufs, Disponieren, Wiegen und Zugeben der Ausgangsstoffe (Zement, Betonzuschlag und Wasser, ggf. Betonzusatzmittel), Kontrollieren der Förder-, Wäge- und Mischeinrichtungen, Reinigen, Warten und ggf. Auswechseln der Anlagenteile (z. B. Bandrollen) • Durchführen von Organisationsaufgaben: Disponieren des Fuhrparks von Spezialfahrzeugen (Fahrmischern), Abstimmen der Lieferzeiten mit den Baustellen • Durchführen von Betonprüfungen in der Qualitätssicherung: Erstellen von Sieblinien für die Ausgangsstoffe, Ausführen von Eignungsprüfungen (Druck- und Zugfestigkeit, Frostbeständigkeit) • Wiederaufbereiten von Restbeton: Inbetriebnahme, Überwachen und Warten der Aufbereitungsanlagen (z. B. Beseitigen von Anbackungen an den Anlageteilen) Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen in Betonwerken sowie in Unternehmen des Beton- und Stahlbetonbaus. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Physik/Chemie, Werken/Technik • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Räumliches Vorstellungsvermögen • Sorgfalt • Daueraufmerksamkeit • Reaktionsgeschwindigkeit • Entscheidungsfähigkeit • Selbstständiges Arbeiten • Organisationstalent Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 29 (m/w/d) Verfahrensmechaniker der Steine- und Erdenindustrie Fachrichtung Transportbeton Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe unterliegt keiner einheitlichen Regelung, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Sie variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie Branche, Region des Firmensitzes, Ausbildungsjahr und Lebensalter der Azubis. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese beschreibt die Ausbildungsvergütung als die den Azubis vom ausbildenden Betrieb zu zahlende Vergütung, die sich mit fortschreitender Berufsbildung mindestens jährlich erhöht. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Sozialabgaben und Steuern zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule und Ausbildungsvergütung? Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, so dass der Ausbildungsbetrieb für die praktische Arbeit ein Ausbildungsentgelt zahlt. Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe unterliegt keiner einheitlichen Regelung, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Sie variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie Branche, Region des Firmensitzes, Ausbildungsjahr und Lebensalter der Azubis. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese beschreibt die Ausbildungsvergütung als die den Azubis vom ausbildenden Betrieb zu zahlende Vergütung, die sich mit fortschreitender Berufsbildung mindestens jährlich erhöht. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Sozialabgaben und Steuern zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule und Ausbildungsvergütung? Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, so dass der Ausbildungsbetrieb für die praktische Arbeit ein Ausbildungsentgelt zahlt. 60

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