© Halfpoint - AdobeStock.com Wer ist wofür zuständig? KINDERGELD Von der Geburt eines Kindes bis max. zur Vollendung des 25. Lebensjahres Familienkasse Baden-Württemberg West in Freiburg \ 0800 4555530 0Familienkasse-BadenWuerttemberg-West@ arbeitsagentur < www.arbeitsagentur.de/ familie-und-kinder ERSTAUSSTATTUNG Erhalten Empfänger von Bürgereld Jobcenter Emmendingen \ 07641 911 5303 0jobcenter-landkreisemmenndingen@jobcenter-ge.de < www.landkreis-emmendingen.de UNTERHALTSVORSCHUSS Erhalten Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen, keinen regelmäßigen oder nicht ausreichenden Unterhalt bekommen Landratsamt Emmendingen – Jugendamt \ 07641 451 3101 0kreisjugendamt-landkreisemmendingen.de < www.landkreis-emmendingen.de KINDERZUSCHLAG Für Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld Familienkasse Baden-Württemberg West in Freiburg \ 0800 4555530 0Familienkasse-BadenWuerttemberg-West@ arbeitsagentur < www.arbeitsagentur.de/ familie-und-kinder ELTERNGELD Unterstützung nach der Geburt eines Kindes L-Bank Baden-Württemberg in Karlsruhe \ 0721 1500 0familienfoerderung@l-bank.de < www.l-bank.de MUTTERSCHAFTSGELD Sichert das Einkommen einer werdenden Mutter sechs Wochen vor und acht nach der Geburt Zuständig ist die Krankenkasse. 13 Unterstützung für junge Familien
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