Mein Ziel: ein selbstbestimmtes Leben! Vorsorge und Prävention Damit Erkrankungen möglichst früh erkannt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten sogenannte Vorsorgeuntersuchungen an. Wird eine Krankheit zu einem frühen Zeitpunkt erkannt, sind die Heilungsmöglichkeiten deutlich erhöht. Daher lohnen sich die Gesundheits-Check-ups für Erwachsene – sie dienen der Erfassung gesundheitlicher Risiken beispielsweise von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus. Aber auch bei der Krebsfrüherkennung sollte niemand zögern, sich über die Angebote zu informieren. Die zunehmende Umweltbelastung schlägt sich in vielen Krankheiten nieder, unter denen besonders Kinder und alte Leute schwer zu leiden haben, so z. B. Krupphusten und Lebensmittelallergien. MEHR INFOS UNTER www.kreis-germersheim.de/buergerservice/jugend-soziales-gesundheit/ gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit Was tun, wenn etwas passiert? Wer durch Krankheit, Unfall oder eine andere Ursache mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen zu kämpfen hat, will dennoch gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen und sein Leben selbstbestimmt gestalten können. Damit dies grundsätzlich möglich ist, hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regelungen erlassen, die einen gewissen Ausgleich ermöglichen sollen. Dadurch sollen Benachteiligungen verringert und Diskriminierungen jeglicher Art vermieden werden. Zu den vielen unterstützenden Maßnahmen gehören z. B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilnahme am Arbeits- und Gemeinschaftsleben sowie zur Sicherung des Unterhalts. Bei Schwerbehinderten greift ein besonderer Kündigungsschutz, sie haben Anspruch auf Zusatzurlaub oder erhalten Sonderrechte im öffentlichen Personennahverkehr. Um allerdings bestimmte Rechte und Hilfen in Anspruch nehmen zu können, ist ein offizieller Nachweis erforderlich. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Der Grad der Behinderung wird durch einen Amtsarzt individuell eingestuft. Der Schwerbehinderten-Ausweis, ein offizielles Dokument, gibt den exakten Grad der Behinderung an und enthält Angaben zu den speziellen gesundheitlichen Merkmalen des Inhabers. Eingliederungshilfe Dabei handelt es sich um eine Geld- oder Sachleistung, durch die Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können sollen. Grundsätzlich ergeben sich laut Gesetz vier verschiedene Bereiche der Leistungen: i Hilfen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren i Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben i Hilfen zu Ausbildung, Studium oder im Berufsleben i Hilfen bei medizinischer Rehabilitation GESUNDHEITSAMT GERMERSHEIM a Hauptstr. 25 | 76726 Germersheim t07274 53448 Aufgaben und Leistungen: i Untersuchungen und Begutachtungen i Kinder- und Jugendliche i Medizinische Beratungen i Sozialpsychiatrische Hilfe i Hygieneschulung nach §43 IfSG i Meldungen und Formulare VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG JOCKGRIM Fachbereich Bürgerdienste a Untere Buchstr. 22 76751 Jockgrim t07271 5990 asozialamt@vg-jockgrim.de ADRESSEN © Südpfalz Tourimus, Britta Hoff Gesundheit und Soziales 29
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==