Generationenatlas Verbandsgemeinde Jockgrim

E© nle Ma edosk A- dobSte koc.com Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit hat sich mittlerweile in der gesamten Verbandsgemeinde Jockgrim etabliert. Dieses wichtige Arbeitsfeld, welches als Qualitätsmerkmal von Schulen gilt, wird in vier von fünf Schulen angeboten. Da die Schulsozialarbeit direkt vor Ort ist, haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit relativ schnell und unbürokratisch Unterstützung in unterschiedlichen Situationen zu erhalten. Die Schulsozialarbeit gilt als Soziale Arbeit am Lebensort Schule. Jeweils am Bedarf der einzelnen Schulen orientiert, gestalten sich Aufgabengebiete und die Schwerpunkte der Arbeit unterschiedlich. Die Angebote umfassen unter anderem Unterstützung bei individuellen Problemlagen, Begleitung in Entwicklungs- und Lebensphasen, Arbeit mit Gruppen bzw. Klassen, Angebote im Rahmen der Ganztagsschule oder auch Projekte und AGs. Ferienbetreuung Mit den Ferienbetreuungen bietet die Verbandsgemeinde Jockgrim berufstätigen Eltern von Grundschülern ein Angebot zur Entlastung an. Jede Grundschülerin und jeder Grundschüler aus der Verbandsgemeinde Jockgrim kann im Rahmen der vorhandenen Plätze am Ferienangebot teilnehmen. Die Ferienbetreuung wird an ca. 30 Ferientagen im Jahr für alle vier Grundschulen angeboten. Die verbindlichen Anmeldungen werden grundsätzlich online entgegengenommen. Die Eltern können für ihre Kinder die Betreuung wochenweise buchen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldefristen vor jeder Ferienbetreuung, danach ist grundsätzlich keine Buchung mehr möglich. MEHR INFOS UNTER ferienbetreuung.vgjockgrim.de Lernmittelfreiheit/ Schulbuchausleihen Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/ Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich. Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe). Bei der unentgeltlichen Ausleihe ist ein Antrag auf Lernmittelfreiheit durch die Eltern zu stellen. Dieser ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Wird die Einkommensgrenze unterschritten, können die Bücher und Arbeitshefte unentgeltlich ausgeliehen werden. Der Antrag mit den entsprechenden Einkommensnachweisen muss jedes Jahr zum 15. März für das kommende Schuljahr bei der Verbandsgemeindeverwaltung als Schulträger abgegeben werden. Materialien wie Taschenrechner, Lektüren und Duden müssen allerdings selbst angeschafft werden. Für die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr ist kein schriftlicher Antrag erforderlich. Übersteigt das Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, können Schulbücher, die bis zu drei Schuljahre im Unterricht verwendet werden, gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. EINE BESTELLUNG FINDET GRUNDSÄTZLICH ÜBER DAS ELTERNPORTAL DER SCHULBUCHAUSLEIHE IN RHEINLAND-PFALZ STATT: secure3.bildung-rp.de/ lmf_elternportal FALLS ELTERN KEINEN INTERNETZUGANG HABEN, KÖNNEN SIE SICH AN DEN FÜR IHRE SCHULE ZUSTÄNDIGEN SCHULTRÄGER WENDEN. DIESE HALTEN SOG. "SERVICESTELLEN" BEREIT, DIE ELTERN BEI DER BESTELLUNG UNTERSTÜTZEN: bildung.rlp.de/lmf Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an. Die ausgeliehenen Bücher müssen bei der Nutzung pfleglich behandelt werden. Bei Beschädigungen der Bücher wird ein Schadensersatz gefordert. Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt. VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG JOCKGRIM Fachbereich Bürgerdienste a Untere Buchstr. 22 | 76751 Jockgrim t07271 5990 25 Bildung und Berufsleben

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