Generationenatlas Verbandsgemeinde Jockgrim

© Astarot - AdobeStock.com INFORMATIONEN Haushalte mit Bezug von z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten kein Wohngeld, da bei diesen Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. MEHR INFOS UNTER www.bmwsb.bund.de/de/wohnen/wohngeld/ wohngeld_verteiler.html Wohngeld Diesen Zuschuss zu den Wohnkosten können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer auf Antrag erhalten. Dieser Antrag kann bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der Anzahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder ab, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete bzw. der Belastungen bei Eigentümern. Zusätzlich können Haushalte mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch nehmen. VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG JOCKGRIM Fachbereich Bürgerdienste a Untere Buchstr. 22 | 76751 Jockgrim t07271 5990 asozialamt@vg-jockgrim.de © Marian Weyo-shutterstock.com 15 Familienleben

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