EIN ANTRAG LOHNT SICH, WENN i die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen, i das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende erreicht, i und durch das eigene Einkommen sowie durch den Kinderzuschlag eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) vermieden wird. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt mithilfe des Kinderzuschlags ausreichend gesichert werden kann. Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden. MEHR INFOS UNTER www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/ familienleistungen/kinderzuschlag-undleistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-73906 Elterngeld Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus. Durch das ElterngeldPlus werden besonders Eltern unterstützt, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten. Dieses sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. MEHR INFOS UNTER www.bmbfsfj.bund.de/ bmbfsfj/themen/familie/ familienleistungen/ elterngeld/elterngeld-73752 Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Damit stärkt der Kinderzuschlag Familien mit kleinen Einkommen und verbessert die Teilhabechancen ihrer Kinder. Insbesondere Alleinerziehende können profitieren. Kindergeld Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. MEHR INFOS UNTER www.bmbfsfj.bund.de/ bmbfsfj/themen/familie/ familienleistungen/ kindergeld/kindergeld-73892 ANTRAG UNTER www.arbeitsagentur.de/ familie-und-kinder 14 Familienleben 6HOEVW Z䬾¾ÙäéŤ }éŤÅÅ ¬¤ÅËÝ䬻 ZË£ä¾ÝÙ a©ÙÖ¬ Z䬾¾ôËÙÙ¬äéŤݻéÙÝ ¬»ËÝäÙäéŤ 6LFKHU 6WLOOHQ 7Ýݬ ¬¾¤Ù ĔĕěĕƴĕĖĖėěĖĘ Z¾ÝäƣZ¬©ÙƣZ䬾¾Å 6 BERATUNG FÜR ELTERN FOTOGRAFEN
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==