Schwangerschaftsberatung Zu Beginn einer Schwangerschaft sehen sich die werdenden Eltern immer mit grundsätzlichen Fragen konfrontiert, für die möglichst rasch eine Antwort gefunden werden muss: Möchte ich einen (weiteren) kleinen Menschen in meinem Leben begrüßen? Bin ich der neuen Lebenssituation gewachsen? Unterstützt und bestärkt mich mein Partner bzw. der Vater des Kindes? Kann ich mir vorstellen, das Kind auch allein zu bekommen? Was wird aus meinem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz? Wird das Geld reichen? Und traue ich mir die Schwangerschaft und Geburt zu? Macht mir eine weitere Schwangerschaft oder die Geburt Angst, weil es mir beim letzten Mal nicht gut gegangen ist? Die große Frage „Will ich bzw. wollen wir (noch) ein Kind bekommen?“ verlangt plötzlich keine allgemeine, sondern eine sehr klare Antwort. Verschiedene Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen rund um die Schwangerschaft aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen. Stiftung „Mutter & Kind“ Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen. MEHR INFOS UNTER www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de Schwangeren-Konfliktberatung Die Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen rund um die Schwangerschaft, bei Risikoschwangerschaften oder unerfülltem Kinderwunsch, aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen. MEHR INFOS UNTER www.dekanat-germersheim.de/dekanat-germersheim/ gemeinden-einrichtungen/diakonie-germersheim DIAKONIE GERMERSHEIM i Hilfe in allgemeinen Lebenskrisen: Sozial- und Lebensberatung i Hilfe für Schwangere: Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung a Hauptstr. 1 | 76726 Germersheim t07274 1248 aslb.germersheim@diakonie-pfalz.de Mutterschutz Teilt eine werdende Mutter die Schwangerschaft ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, d. h. ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf zwölf Wochen). Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt. MEHR INFOS UNTER www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/ familienleistungen/mutterschaftsleistungen/ mutterschutz-und-mutterschaftsleistungen-73754 Elternzeit Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen. MEHR INFOS UNTER www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/ familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832 13 Familienleben
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