Ausbildungsatlas Mittelbaden

Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Betreuen und Versorgen von Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege • Ausführen ärztlich veranlasster Maßnahmen • Assistieren bei Untersuchungen • Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten oder Injektionen • Vorbereiten der Patienten auf operative Maßnahmen • Unterstützen bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege • Beraten und Anleiten von Patienten und Angehörigen in der ambulanten Pflege • Übernehmen von Organisations- und Verwaltungsaufgaben • Dokumentieren von Patientendaten • Mitwirken bei der Qualitätssicherung und Verwaltung des Arzneimittelbestandes Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Krankenhäusern, Facharztpraxen, Seniorenwohn- und -pflegeheimen, Gesundheitszentren, bei ambulanten Pflegediensten, in Einrichtungen der Kurzzeitpflege, in Hospizen, in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sowie auf Krankenstationen oder in Hospitälern von Schiffen. Bewerberprofil: Abgeschlossene 10-jährige Schulausbildung • Gute Noten in Biologie, Chemie, Deutsch, Mathematik • Einfühlungsvermögen • Kommunikationsfähigkeit • Verantwortungsbewusstsein • Psychische Belastbarkeit und Stabilität • Pädagogisches Geschick • Beherrschtheit • Geduld • Verschwiegenheit • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (Pflegeschulen), bundesweit einheitlich geregelt, mit praktischem Teil in Kliniken, Heimen oder ambulanten Pflegediensten. Auch Ausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums möglich. Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 39 (m/w/d) Pflegefachmann Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. 40

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