Gestalten und Umsetzen maskenbildnerischer Konzepte für Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen in Zusammenarbeit mit Regie, Kostüm- oder Bühnenbild • Schminken der Darsteller nach Vorgaben, Skizzen bzw. Figurinen der Kostüm- bzw. der Chefmaskenbildner • Anfertigen oder Aufarbeiten von Perücken, Haarteilen und Bärten • Herstellen plastischer Gesichts- und Körperteile • Gestalten von Fantasie- und Tiermasken • Realisieren des gewünschten Rollenaussehens der Darsteller mittels diverser Schminktechniken • Frisieren der Künstler • Aufsetzen von Perücken, Anbringen von Haarteilen, Bärten oder plastischer Maskenteile (z. B. Nasen, Kinn, Narben) • Betreuen der Maske während der Vorstellungen oder Dreharbeiten • Bereithalten von Abschminkprodukten sowie Hautcreme • Reinigen, Instandsetzen und Lagern der Ausstattungs- gegenstände • Berechnen von Arbeitsaufwand, Materialbedarf und Kosten, Führen und Kontrollieren der Vorstellungs- und Produktionsbücher, Erstellen von Rechnungen Beschäftigungsmöglichkeiten werden von Theatern und Opernhäusern, Fernsehanstalten und Filmstudios angeboten. Bewerberprofil: Gute Noten in Kunst, Werken, Chemie, Mathematik • Kreativität • Sinn und Gespür für Ästhetik • Beobachtungsgenauigkeit • Handwerkliches Geschick • Räumliches Vorstellungsvermögen • Zeichnerische Fähigkeiten • Sorgfalt • Flexibilität • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Bereich Bühne, Film und Fernsehen, Ausbildungsbereich Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 6 (m/w/d) Maskenbildner Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 36
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