Wohn(t)raum Landkreis Calw

Für diese Materialien gelten besondere Bestimmungen für die Demontage, den Transport und die Anlieferung auf den Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfen im Landkreis Calw. Diese können in verschiedenen Merkblättern nachgelesen werden. Neue Erkenntnisse zeigen, dass es, neben den bekannten asbesthaltigen Baustoffen (Spitzasbest, Asbestfaserzementerzeugnisse, etc.) weitere Baustoffe gibt, die asbestbelastet sein können. Dazu zählen z. B. Spachtelmassen, Farbanstriche, Putze und Kleber sowie Abstandshalter für Betonbewehrungen, die vor Oktober 1993 verwendet wurden. Für asbesthaltige Baustoffe und Mineralfaserprodukte gibt es ein Merkblatt. Besondere Fragen beantwortet gerne die Abfallberatung der AWG. 7.4 Schadstoffhaltige Abfälle Beim Bau fallen schadstoffhaltige Restinhalte von Gebinden an, die als Sonderabfall getrennt zu entsorgen sind. Hierzu gehören z.B. » Abbeizer » Gebinde mit Resten von Holzschutzmitteln » flüssige Farbreste » Farb- und Lackverdünner » nicht ausgehärtete Klebstoffe sowie Kitt- und Spachtelmassen » Spraydosen Die schadstoffhaltigen Abfälle können bei der zweimal jährlich in allen Kommunen stattfindenden Schadstoffsammlung abgegeben werden. Ein Merkblatt informiert über die Sammeltermine und über die Annahmebedingungen. 7.5 Benutzung der Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfe Die fünf Recyclinghöfe und drei Entsorgungsanlagen im Landkreis Calw bieten eine umfangreiche Palette von Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle. Bitte beachten Sie die geltenden Mengenbegrenzungen der einzelnen Recyclinghöfe und Entsorgungsanlagen. Gebühren, Mengenbegrenzungen, Öffnungszeiten sowie alle Merkblätter mit vielen Informationen sind im Internet unter www.awg-info.de zu finden. Informationsmaterial kann auch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 3030839 bei der AWG angefordert werden. Gerne sendet Ihnen die Abfallberatung die Unterlagen dann zu. Folgende Unterlagen halten wir für Sie bereit: » Abfallsatzung » Altholz » Asbest und Mineralfasermaterialien » Baustellenabfälle und mineralische Abbruchmaterialien » Benutzungsordnung » Elektro- und Elektronikschrott » Erdaushub » Folien und Styropor » Gartenabfälle » Hartplastik » Metallische Verbundmaterialien » Restabfall » Schadstoffsammlung » Straßenaufbruch Hier einige Grundregeln für die Benutzung der Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfe im Landkreis Calw: » Vor der ersten Anlieferung sollte man sich über die Anlieferbedingungen informieren. » Das Transportfahrzeug sollte mit den verschiedenen Abfallarten so beladen sein, dass der jeweilige Kassenmitarbeiter eine korrekte Zuordnung und gegebenenfalls Gebührenbemessung vornehmen kann. » Bei offenem Transport verzurren Sie die Abfälle bitte so gut, dass alle geladenen Abfälle beim Recyclinghof ankommen. 25 ENTSORGUNG VON BAUABFÄLLEN

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