6.3 Hochwasserrisiko und Starkregengefahren Hochwasser-Gefahren In der Nähe von großen, aber auch kleineren Flüssen und Bächen werden Flächen mehr oder weniger häufig von Hochwasser überflutet. Dies ist bei der geplanten Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in entsprechender Lage zu beachten. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch mindestens einmal in 100 Jahren auftritt, sind dabei kraft Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sogenannte Überschwemmungsgebiete. Auf diesen Flächen sind Baumaßnahmen aller Art, die Ablagerung von Gegenständen sowie die Modellierung der Geländeoberfläche grundsätzlich verboten (§§ 78 Abs. 4 u. 78a WHG). Ausnahmegenehmigungen sind unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich (§§ 78 Absatz 5 u. 78a Abs. 2 WHG). Die Lage der Überschwemmungsgebiete ist landesweit in sogenannten Hochwassergefahren- und Risikokarten dargestellt. Diese können unter UmweltDaten und -Karten Online (UDO) eingesehen werden. https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public Weitere Informationen zum Thema Hochwasser finden Sie unter: www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de Starkregen Infolge des Klimawandels ist mit einer Zunahme von Wetterextremen zu rechnen. Das Land Baden-Württemberg hat hierzu das Kommunale Starkregenrisikomanagement auf den Weg gebracht. Hier werden in der Herstellung von Starkregengefahrenkarten, Risikoanalyse und einem Handlungskonzept die Betroffenheit des Gemeindegebietes dargestellt. Ob Ihre Gemeinde ein Kommunales Starkregenrisikomanagement hat, erfahren Sie bei Ihrer Kommune. Weitere Informationen zum Thema Hochwasser und Starkregen erhalten Sie unter: www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/ Verwaltung/Dezernate-und-Abteilungen/ Dezernat-2-Umwelt-Bauen-Naturschutz-Land-undForstwirtschaft/Umwelt-und-Arbeitsschutz/ Prävention-gegen-Hochwasser-und-Starkregenschäden Abstand zu Gewässern Bei der Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen und Nebenanlagen ist ein ausreichender Abstand zu Flüssen, Bächen und Seen einzuhalten. Wie groß dieser sein muss, regelt das Wassergesetz Baden-Württemberg durch die Festlegung sogenannter Gewässerrandstreifen (§ 29 WG). Diese haben im Außenbereich eine Breite von zehn Metern und innerhalb von Siedlungsgebieten eine Breite von fünf Metern. Innerhalb des Gewässerrandstreifens ist das Bauen, die Veränderung der Geländeoberfläche und die Lagerung von Gegenständen verboten. Ferner darf hier in einem Streifen von 5m nicht gedüngt werden bzw. keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. In Zweifelsfällen stehen Ihnen die Gemeinde und das Landratsamt Calw, die untere Baurechtsbehörde und die Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz, beratend zur Seite. 6.4 Ihr Anschluss an die öffentliche Kanalisation Für die Herstellung Ihres Hausanschlusses an die öffentliche Kanalisation müssen Sie die einschlägigen DIN-Vorschriften und die örtliche Abwassersatzung beachten. Dabei sollten Sie schon heute daran denken, dass die Leitungen auch später noch zugänglich sind sowie Absperrungen und eine Prüfung der Dichtheit möglich sind. Die privaten Leitungen müssen über einen Kontrollschacht an das öffentliche Netz angebunden werden. Beim Mischsystem ist das Regenwasser über separate Leitungen hinter der Rückstausicherung an den Hausanschluss anzuschließen. In Neubaugebieten sind heute zwei Leitungen für die getrennte Ableitung von Oberflächenwasser und Schmutzwasser Pflicht. Unbeschichtete Dachflächen aus Kupfer, Blei, Zink oder Titanzink müssen über eine erlaubnispflichte Vorbehandlung entwässert werden. Flachdächer sollten als begrüntes Dach hergestellt werden. Weiter ist wichtig, dass die Lage der Entwässerungsanlagen eingemessen und exakt und vollständig dokumentiert wird (Bestandsplan). Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr hat das Versickern und Ableiten von Oberflächenwasser einen finanziellen Anreiz bekommen. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Calw ein Merkblatt für naturverträgliche Ableitung von unverschmutztem Oberflächenwasser erstellt. Weitere Informationen zur Planung eines Hausanschlusses und das Merkblatt können Sie auf der Website des Landratsamtes Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz abrufen: www.kreis-calw.de/umwelt-arbeitsschutz © Gemeinde Gechingen 23 NACHHALTIGES BAUEN – UMWELT UND NATURSCHUTZ
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