Wohn(t)raum Landkreis Calw

Jetzt informieren & Antrag stellen: www.geg-info.de www.energie-fachberater.de/ beratung-foerdermittel/ gesetzliche-vorgaben/ gebaeudeenergiegesetz-geg 5.1.1 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Seit dem 19. März 2021 gilt zusätzlich bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen eine Pflicht zur Ausstattung dieser Stellplätze mit einer Leitungsinfrastruktur, § 6 GEIG. Jetzt informieren & Antrag stellen: www.gesetze-im-internet.de/geig/ BJNR035400021.html 5.2 Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PV-Pflicht-VO) für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen an Bestandsgebäuden. Ziel der Photovoltaik-Pflicht ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dabei soll zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden werden und elektrische Energie dort erzeugt werden, wo sie gebraucht wird. Wann greift die Photovoltaik-Pflicht? » Beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden: Auf „zur Solarnutzung geeigneten“ Dachflächen muss eine Photovoltaikanlage installiert werden. » Bei grundlegenden Dachsanierungen an Bestandsgebäuden: Auch hier greift die PV-Pflicht auf den solarnutzungsgeeigneten Dachflächen. » Beim Neubau eines offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen: Nebeneinander positionierte Stellplätze müssen dann mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden. Umsetzung und Nachweis Die Planung und Installation der PV-Anlage muss bereits bei der Bauantragsstellung bzw. vor der Durchführung der Bauarbeiten oder Dachsanierungen berücksichtigt werden. Der Nachweis über die Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht erfolgt spätestens zwölf Monate nach Baufertigstellung gegenüber der zuständigen unteren Baurechtsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt). Befreiungsmöglichkeiten Von der PV-Pflicht kann auf Antrag ganz oder teilweise befreit werden, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Aufwand erfüllbar wäre. Für die wirtschaftliche Unzumutbarkeit gelten bestimmte Schwellenwerte und Härtefallregelungen, welche gegenüber der Behörde schriftlich begründet und nachgewiesen werden müssen. Weitere Informationen Ausführliche Regelungen, weitere Informationen und einen Praxisleitfaden finden Sie auf der Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg unter: www.um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/ energiewende/erneuerbare-energien/sonnenenergie/ photovoltaik/photovoltaikpflicht 5.3 Erneuerbare Energien Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in den Bereichen Solar, Wasser und Wind seit Jahren durch Bund und Land intensiv vorangetrieben. Die Erzeugung grünen Stroms durch Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Nutzung auf dem Baugrundstück ist eine nachhaltige und langfristig wirtschaftliche Möglichkeit der Energieversorgung. Die Erzeugung mit Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Nutzung ist eine Möglichkeit. Solaranlagen sind in Baden-Württemberg nach der Landesbauordnung sogar verfahrensfrei. Daneben bestehen weitere Möglichkeiten, z.B. durch die Nutzung der Geothermie auf Ihrem Grundstück. Geothermie Bei der Geothermie wird über eine Wärmepumpe die Erdwärme für die Heizung und Kühlung genutzt. Dabei kommen im Wesentlichen drei Methoden zum Einsatz: Erdwärmesonden Erdwärmesonden werden in vertikalen Bohrungen installiert. Im Sondenkreislauf zirkuliert eine Wärmeträgerflüssigkeit, die im Sondenbereich im Untergrund gespeicherte Wärme aufnimmt. In einem Wärmetauscher wird dann der Flüssigkeit Wärme entzogen, die über eine Wärmepumpe die Temperatur erhöht und die gewonnene Wärme zu Heizzwecken verwendet. Erdwärmesondenbohrungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis sowie einer Bohrfreigabe durch das Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz. Für Bohrungen bis 100m Tiefe ist das Landratsamt Calw die zuständige untere Wasserbehörde. Erdwärmesonden über 100m Tiefe liegen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) in Freiburg und des Landratsamtes Calw. © Landratsamt Calw 17 ERNEUERBARE ENERGIEN

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