Erneuerbare Energien 5.1 Rechtliche Vorgaben – Gebäudeenergiegesetz Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-EnergienWärmegesetzes (EEWärmeG). Ziel und Zweck des GEG ist, im Interesse des Klimaschutzes, der sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb (unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit). Im GEG sind die Anforderungen an zu errichtende Gebäude (Neubau) zu finden. Zudem beschreibt es die Anforderungen für bestehende Gebäude bei Sanierungen. Generell wird unterschieden, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt. Die energetische Qualität eines Gebäudes wird durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle festgelegt. Dokumentiert wird dies im Energieausweis. Die Grundsätze der Energieausweise für Gebäude werden im GEG beschrieben. Die energetische Gebäudebilanzierung erfolgt auf Basis der DIN V18599: 2018-09. Anlagentechniken wie erneuerbare Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind im GEG beschrieben. Damit leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 soll die Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien für alle neuen Heizungen verbindlich werden – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Nachrüstpflichten bei bestehenden Gebäuden, wie z.B. die Dämmung der obersten Geschossdecke. Diese Bedingungen werden in § 47 GEG beschrieben. Die Beheizung Ihres Gebäudes ist aufgrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen durch das GEG oft mit Wärmepumpen sinnvoll. Zunehmend ersetzen diese elektrisch betriebenen Wärmepumpen Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Im besten Fall nutzen Sie selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Energien. © Landratsamt Calw Solartechnik vom Fachpartner KAPITEL5 16 ERNEUERBARE ENERGIEN
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