Wohn(t)raum Landkreis Calw

Denkmalschutz und Denkmalpflege Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Hierzu zählen neben baulichen Anlagen auch Sachgesamtheiten, wie z.B. historische Gesamtanlagen. Neben Baudenkmälern gibt es auch zahlreiche archäologische Denkmäler, z.B. Grabhügel, Siedlungsreste und Bodenfunde. Jede bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung eines Denkmals ist genehmigungspflichtig. Dies gilt z.B. auch für Fassadensanierungen, einem Fenstertausch oder das Anbringen einer PV-Anlage. Daher sollten Sie beabsichtigte Baumaßnahmen frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde – auch aus finanziellen Erwägungen – abstimmen. Denn nur für Maßnahmen, die vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt worden sind, können Denkmaleigentümer eine steuerliche Abschreibung oder Fördermittel in Anspruch nehmen. Ihr Ansprechpartner ist die untere Denkmalschutzbehörde, die Teil der unteren Baurechtsbehörde ist. Aber nicht nur Maßnahmen an Baudenkmälern selbst sind abstimmungsbedürftig, sondern auch Bauvorhaben in der Nähe von Baudenkmälern, soweit diese beeinträchtigt und im Denkmalwert herabgesetzt werden. Für den Fall, dass ein Baudenkmal in der Nachbarschaft Ihres Baugrundstücks vorhanden ist, besprechen Sie daher bitte vorab mit der Denkmalschutzbehörde, ob Ihr Bauvorhaben das Baudenkmal beeinträchtigt. © Mahle KAPITEL4 15 DENKMALSCHUTZ UND DENKMALPFLEGE

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