Wohn(t)raum Landkreis Calw

Bauantrag Seit dem 01. Januar 2025 können Bauanträge und Anträge auf Bauvorbescheide nur noch digital über die Plattform „virtuelles Bauamt“ (ViBa BW) gestellt werden. Diese Online-Plattform bietet nicht nur eine papierlose Antragstellung, sondern auch eine digitale Kommunikation und rechtssichere Zustellung. Um ViBa BW nutzen zu können, benötigen Sie als Privatperson (Bauherr) ein BundID-Konto oder als gewerbliche Antragsteller (z.B. Architekten/Behörde) ein Unternehmenskonto. Jetzt informieren & Antrag stellen: Ausführliche Informationen unter: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-calw/ Baugenehmigungsgebühren Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen und Auslagen werden nach dem Gebührenverzeichnis festgesetzt. Derzeit werden 7‰ der Baukosten (mind. 150,00€) als Baugenehmigungsgebühr erhoben. Im vereinfachten Verfahren werden 6‰ der Baukosten (mind. 150,00€) als Gebühr erhoben. Für etwaige Befreiungen oder Abweichungen werden gesondert Gebühren erhoben. Bauvorbescheid Der Bauvorbescheid dient überwiegend dazu, abzuklären, ob ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Der Antrag auf Bauvorbescheid ist nur zweckmäßig, wenn die Klärung einzelner bauplanungsrechtlicher oder anderer städtebaulicher Vorgaben für die Realisierung des Vorhabens von grundsätzlicher Bedeutung ist, sodass zunächst ein Baugenehmigungsverfahren zu riskant wäre. Baulast und Baulastenverzeichnis Beseitigung von baurechtlichen Hindernissen Die Erteilung einer Baugenehmigung setzt voraus, dass ein Bauvorhaben den Anforderungen des öffentlichen Baurechts entspricht. Um in bestimmten Fällen rechtliche Hindernisse einer Bebauung zu beseitigen, kann eine sogenannte Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen werden. Ein Grundstückseigentümer – in der Regel der Nachbar – verpflichtet sich in einem festgelegten Umfang zum Verzicht seiner Eigentumsbefugnisse, in dem er eine Verpflichtung des Bauherrn übernimmt. Die wesentlichsten Baulastenarten sind Baulasten zur Sicherung » der Übernahme eines Grenzabstandes auf ein Nachbargrundstück (Abstandsbaulast), » der Zusammengehörigkeit mehrerer Grundstücke zu einem Baugrundstück (Vereinigungsbaulast), » der Benutzbarkeit einer privaten Verkehrsfläche oder das Durchleitungsrecht von Wasser/Abwasser (Zuwegungsbaulast). Die Baulast wird durch eine schriftlich abgegebene Erklärung aller Grundstückseigentümer und ggf. Erbbauberechtigte gegenüber der Baurechtsbehörde bewirkt (§71 LBO). Mit der Unterschrift der Erklärenden wird die Baulast wirksam und gilt auch gegenüber den Rechtsnachfolgern der Erklärenden. Zu Dokumentationszwecken erfolgt die Eintragung der Baulast in ein Baulastenverzeichnis, das von der Gemeinde geführt wird (§ 72 LBO). Daher empfehlen wir vor dem Kauf eines Grundstückes eine Anfrage nach bestehenden Baulasten. Checkliste > Lageplan (mit schriftlichem Teil*) > Baubeschreibung mit Beschaffenheit und Lage des Baugrundstückes* > Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Darstellung der Grundrisse, Schnitte und Ansichten > Standsicherheitsnachweis* und andere bautechnische Nachweise (Wärme- und Schallschutz) > Darstellung der Grundstücksentwässerung > Stellplatznachweis > Benennung des Bauleiters* > Statistischer Erhebungsbogen* Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein: > Abfallverwertungskonzept bei Umbauvorhaben für die Abfälle und generell bei Bodenaushub von mehr 500m³ > Bodenschutzkonzept bei Neubauvorhaben, die mehr als 5000 m² unbebauter Fläche in Anspruch nehmen Die mit * versehenen Vordrucke können Sie auf der Website des Landratsamtes Calw herunterladen: www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/ Service/Anträge, Fomulare, Merkblätter Für einen Wohnhausneubau sind im Regelfall mindestens folgende Unterlagen erforderlich: © Stikel 14 BAURECHT KURZ ERKLÄRT

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