Herstellen von Karosserieteilen und Fahrzeugaufbauten • Bearbeiten von Oberflächen aus Stahl, Aluminium, Magnesium oder Kunststoff • Warten von Fahrzeugen nach vorgeschriebenen Intervallen und Vorschriften • Diverse Fachrichtungen: • Caravan- und Reisemobiltechnik (Fertigen und Montieren fahrzeugspezifischer Bauteile für den Außen- und Innenbereich von Freizeitfahrzeugen; Mitwirken bei der Konstruktion von Bauteilen) • Karosserieinstandhaltungstechnik (Reparieren von Karosserien, Aufbauten, Fahrgestellen und Fahrwerken; Prüfen der Fahrtüchtigkeit) • Karosserie- und Fahrzeugbautechnik (Konstruieren, Herstellen, Umbauen sowie Nachrüsten von Karosserien, Baugruppen und Fahrgestellen; Montieren von Karosserieteilen und Antriebssystemen; Installieren der Kfz-Elektronik; Anfertigen von Konstruktionszeichnungen mittels CAD) Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich u. a. in Betrieben von Fahrzeug- und Nutzfahrzeugherstellern, in Zuliefererbetrieben der KfzIndustrie, bei Fahrzeugausstattern bzw. -umrüstern, in Betrieben, die Oldtimer restaurieren, in Kfz-Reparatur- und Karosseriebauerwerkstätten sowie in Fuhrparkunternehmen und Speditionen mit angeschlossener Kfz-Werkstatt. Bewerberprofil: Gute Noten in Physik, Mathematik und Werken/Technik • Technisches Verständnis • Räumliches Vorstellungsvermögen • Handwerkliche Geschicklichkeit • Gute Auge-Hand-Koordination • Sorgfalt • Konzentrationsfähigkeit • Teamfähigkeit Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie, Handel und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 49 (m/w/d) Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker © Bobica10 - shutterstock.com Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! 43
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