Ausbildungsatlas Stadt Crailsheim & Umgebung

Bearbeiten, Montieren und Verbinden von mechanischen Komponenten und elektrischen Betriebsmitteln samt Abstimmen mit den vor- und nachgelagerten Bereichen • Anfertigen elektronischer Komponenten und Geräte nach Kundenanforderungen (Anfertigen von Entwürfen und Konstruktionsunterlagen sowie Beschaffen von Bauteilen und -gruppen, Erstellen und Bestücken von Leiterplatten, Montieren und Installieren von Geräten und Systemen, Installieren und Konfigurieren von Software, Prüfen der Funktionsfähigkeit) • Herstellen und Inbetriebnahme von Geräten und Systemen (Montieren und Anschließen von Hardwarekomponenten, Konfektionieren von Leitungen, Verbinden der Komponenten, Einstellen von Baugruppen, Prüfen der Geräte und Systeme, Erstellen und Übergeben der Prüfprotokolle) • Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (Auswählen und Installieren von Hard- und Softwarekomponenten, Einbinden von IT-Systemen in Netzwerke, Prüfen der Funktionsfähigkeit) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Unternehmen der Elektroindustrie, der Informationstechnik und der Kommunikationstechnik. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Physik, Werken/Technik, Informatik • Technisches Verständnis • Räumliches Vorstellungsvermögen • Handwerkliches Geschick • Gute Auge-Hand-Koordination • Sorgfalt • Teamfähigkeit • Selbstständiges Arbeiten • Flexibilität Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 2 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 62 (m/w/d) Industrieelektriker Fachrichtung Geräte und Systeme © industrieblick - AdobeStock.com Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. 40

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